Schutz des Hellen Ameisenbläulings
Plan für Acherner FFH-Gebiet fertig gestellt

Freiburg/Achern (st). Naturnahe, mit Silikat-Schutthalden durchsetzte Eichenmischwälder, ein Netzwerk aus Bächen und Flüssen sowie artenreiche Grünlandbestände – dies sind die kennzeichnenden Landschaftselemente des Flora-Fauna-Habitat-(FFH)Gebietes „Schwarzwald-Westrand bei Achern“ in den Landkreisen Ortenau und Rastatt. Sie bieten einer Vielzahl von stark bedrohten Arten wie dem Steinkrebs oder dem Hellen Wiesenknopfameisenbläuling (eine Schmetterlingsart, deren Raupen sich als „Untermieter“ von Ameisen aufziehen lassen) ein Refugium. Der jetzt vom Regierungspräsidium Freiburg fertiggestellte und veröffentlichte Managementplan für das FFH-Gebiet zeigt, wo sich welche Lebensraumtypen und Arten finden und macht Vorschläge, wie diese erhalten und entwickelt werden können.

Das knapp 700 Hektar große Gebiet ist eines von 212 FFH-Gebieten, die in Baden-Württemberg zum europäischen Schutzgebiets-Netzwerk Natura 2000 gehören. Für jedes einzelne erarbeiten die zuständigen Regierungspräsidien in Abstimmung mit Landnutzern, Verbänden und Behörden einen eigenen Managementplan. Nach dessen Fertigstellung sind die Landratsämter, Städte und Gemeinden sowie Eigentümer und Bewirtschafter aufgerufen, sich vor Ort für die Umsetzung dieser Pläne einzusetzen und sich daran zu beteiligen. Hierbei helfen die verschiedenen Maßnahmenvorschläge des Plans.

Heller Ameisenbläuling

Im FFH-Gebiet „Schwarzwald-Westrand bei Achern“ gilt es zum Beispiel, den Lebensraum des Hellen Ameisenbläulings zu erhalten. Diese Schmetterlingsart fühlt sich wohl in feuchten Wiesen, in denen der seltene Wiesenknopf vorkommt – ihre wichtigste Nahrungspflanze. Der Managementplan empfiehlt, diese Flächen während der Flugzeit der Falter zwischen Juni und August nicht zu mähen und nur spärlich alle zwei Jahre zu düngen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der an eher nährstoffarme Bedingungen angepasste Wiesenknopf nicht durch Pflanzenarten verdrängt wird, die viele Nährstoffe benötigen.

Ein Link zum Managementplan ist auf der Internetseite des RP zu finden. Zudem liegt der Plan bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis sowie dem Landschaftserhaltungsverband Ortenaukreis und dem Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56, aus. Eine Einsicht ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.

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