Wie funktioniert das Wahlsystem?
Verhältnis- und Persönlichkeitswahl

Das Plenum des Landtags von Baden-Württemberg.  | Foto: Foto: Landtag
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Ortenau. In Baden-Württemberg wird am 13. März die Wahl zum 16. Landtag
durchgeführt. Bei den Landtagswahlen entscheiden die Bürger darüber,
welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele
Parlamentssitze sie jeweils erhalten und welche Abgeordneten konkret in
den Landtag einziehen. Es werden mindestens 120 Abgeordnete gewählt.

Für die Wähler ist die seit 1996 alle fünf Jahre (zuvor vier Jahre)
stattfindende Landtagswahl einfach: Sie haben nur eine Stimme und wählen
damit in ihrem Wahlkreis einen der von den Parteien nominierten
Kandidaten. Landeslisten – wie bei den  Bundestagswahlen – gibt es
nicht. Somit tauchen auch keine Spitzenkandidaten auf dem Wahlzettel auf.

So einfach die Wahl, so kompliziert ist die Ermittlung der Sitze für die einzelnen Parteien. Die eine Stimme des Wählers wird nämlich zweimal gewertet: Einerseits bestimmt der Wähler mit seiner
Stimme darüber, wer als Abgeordneter in den Landtag einziehen soll,
indem er seine Stimme einem Kandidaten seiner Partei in seinem Wahlkreis
gibt. Andererseits werden die Wählerstimmen landesweit hochgerechnet
und so die prozentualen Gesamtstimmenanteile aller Parteien bestimmt.
Daraus wird dann die grundsätzliche Sitzverteilung im Landtag ermittelt.

Stimmen für Wahlkreisbewerber, die ihren Wahlkreis nicht gewinnen können, sind deshalb nicht automatisch verloren, sondern zählen in jedem Fall für die Partei des Bewerbers. Sie bestimmen die Zahl der Sitze, die dieser Partei im neuen Landtag zustehen. Deshalb fallen auch
Stimmen für kleine Parteien ins Gewicht.

Das Wahlsystem ist somit eine Verbindung von Verhältniswahl und Persönlichkeitswahl: Das
Sitzverhältnis der Parteien im Landtag richtet sich nach dem
Stimmenverhältnis der Parteien im Land (Verhältniswahl). Die Zuteilung
dieser Mandate an die einzelnen Bewerber richtet sich nach den Stimmen,
die diese in ihrem jeweiligen Wahlkreis erzielt haben
(Persönlichkeitswahl). Es gibt nur Wahlkreisbewerber. Jeder Kandidat
muss sich also in einem der 2009 reformierten 70 Wahlkreise des Landes
zur Wahl stellen.

Autor: lpb

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