Polizei nimmt elsässische Einbrecher fest und lässt Altersgutachten erstellen
Wachstumsfuge: Aus Kindern werden Jugend-Straftäter

Die Strafverfolgung gegen jugendliche Straftäter, zumal unmündig und ohne Wohnsitz in Deutschland, (hier ein Symbolfoto) ist ungleich aufwändiger. | Foto: Polizei-Beratung
  • Die Strafverfolgung gegen jugendliche Straftäter, zumal unmündig und ohne Wohnsitz in Deutschland, (hier ein Symbolfoto) ist ungleich aufwändiger.
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Ortenau. Nach zehn Jahren der Ruhe hat die Polizei in der Ortenau wieder mit einem bekannten
Phänomen zu tun und jetzt auch wieder Erfolge zu verzeichnen: Sogenannte
Kinderbanden aus dem Straßburger Raum überqueren die Grenze, um in der
Ortenau an der Achse von Kehl bis Offenburg Einbrüche und Diebstähle zu
begehen. Festgenommen wurden am Mittwoch in der Offenburger Oststadt
drei dieser Tätergruppierung, die gegenüber der Polizei behaupteten
zwölf Jahre alt und damit strafunmündig zu sein. Allesamt waren sie
einigen Polizisten bereits bekannt. Dennoch sitzen zwei von ihnen in
Untersuchungshaft des Jugendvollzugs.

„Die jetzt Verhafteten waren bereits mehrfach bei Kontrollen an verschiedenen Grenzübergängen
kontrolliert und durchsucht worden“, erklärte Patrick Bergmann,
Pressesprecher des Polizeipräsidiums. Bereits habhaft geworden sei man
ihnen dann allerdings in Kehl-Kork am 24. September, als sie ihr
Diebesgut beim Anblick der Polizei entsorgen wollten. Da sie nie
Ausweise dabei gehabt und immer die Altersangabe von zwölf gemacht
hätten, seien sie Ende September einer Einrichtung der Ortenauer
Jugendhilfe übergeben worden. „Nicht lange, dann waren sie wieder weg“,
erklärte Bergmann. Allerdings hätten sie zuvor noch den Kühlschrank der
Einrichtung geleert.

Am Mittwoch also Offenburg: Aufgefallen war das Trio einer Zivilstreife. Einem Beamten war die Gruppe junger Menschen bestens bekannt. Weil die Polizisten kurz den Sichtkontakt
verloren hatten, gelang es im Zuge einer gemeinsamen Fahndung von
Beamten des Polizeireviers und der Kripo, die Tatverdächtigen wenig
später zu kontrollieren. Bei der Durchsuchung der Personen und des
Umfelds wurde eine mit mutmaßlichem Diebesgut gefüllte Socke gefunden.
Der Inhalt stammte aus einem kurz zuvor verübten Einbruch in ein
Einfamilienhaus in der Zeller Straße. Der vorläufigen Festnahme der drei
Jungen und einer Nacht in den Gewahrsamszellen der Reviere Offenburg
und Kehl folgte am Donnerstag der Antrag der Staatsanwaltschaft und der
Beschluss des Amtsgerichts auf ein Altersgutachten. Ein Fluchtversuch
eines Verhafteten scheiterte zuvor noch kläglich.

Die in Freiburg durchgeführte Untersuchung körperlicher Merkmale wie Wachstumsfugen und
anderer Merkmale Heranwachsender ergab, dass bei einem der drei nicht
auszuschließen sei, dass er unter 14 Jahre alt sei, seine beiden
Komplizen aber mindestens 16 Jahre alt sein dürften. Der Jüngere wurde
erneut in die Obhut des Jugendamts übergeben. Ob er von dort bereits
wieder geflohen ist, war am Freitag offen. Gegen die beiden anderen
erließ das Amtsgericht Haftbefehl wegen schweren Bandendiebstahls. Sie
sitzen in Vollzugsanstalten in Freiburg und Stuttgart. Neben dem
Einbruch in Kork Ende September sollen sie auch weitere Einbrüchen in
Kehl und Offenburg begangen zu haben.

Warum zehn Jahre Ruhe gewesen sei vor den Kinderban­den, dazu habe die Polizei keine
Erkenntnisse, so Bergmann. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren
stehe der erzieherische Gedanke bei Strafen, erklärte der Offenburger
Staatsanwalt Kai Stoffregen. So ließen sich etwa Arbeitsstunden
grenzüberschreitend nicht durchsetzen. Erst bei Fluchtgefahr nach
entsprechender Straftat bestehe Chance auf Untersuchungshaft.

Autor: rek

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