Urteil des Verwaltungsgerichts
Hubschrauber dürfen in Gengenbach landen

Der von Junker geplante Neubau des firmengebäudes auf dem Hukla-Areal mit Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach | Foto: Junker
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  • hochgeladen von Rembert Graf Kerssenbrock

Freiburg/Gengenbach (st). Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in Sachen Hubschrauberlandeplatz der Firma Junker am geplanten Standort auf dem ehemaligen Hukla-Areal entschieden. Die Klage zweier Nachbarn wird abgewiesen. Das heißt, die Firma Junker hat in erster Instanz Recht bekommen und die Genehmigung des Regierungspräsidiums ist weiter rechtskräftig.

Zwei Kläger aus der Nachbarschaft hatten die Genehmigung eines Hubschrauberlandeplatzes durch das Regierungspräsidium für das Unternehmen Erwin Junker wegen Lärmbelästigung und der Gefahr durch und für Pferde auf einer Koppel angefochten.

Nach 16 Monaten Wartezeit erörterte das Verwaltungsgericht im April die Klage in einer vierstündigen Verhandlung. Dabei waren die Stadt Gengenbach sowie die Firma Junker als Beigeladene zugelassen. Bürgermeister Thorsten Erny hatte vor Gericht die enorme Bedeutung  einer Ansiedlung der Firma Junker für die Stadt Gengenbach deutlich gemacht. „Noch immer befindet sich unsere Stadt nach dem Hukla-Aus in einem Strukturwandel. Noch immer müssen viel mehr Menschen zur Arbeit auspendeln als in unsere Stadt einpendeln. Die Gewerbesteuer ist seit Jahrzehnten unterdurchschnittlich“, meinte Erny. Dies hätte sich bereits auch an vielen Stellen der städtischen Infrastruktur wie bei Schulen, Kindergärten, Straßen und Brücken bemerkbar gemacht.„Deshalb habe ich die Junkeransiedlung auch als Jahrhundertchance bezeichnet“, so der Bürgermeister rückblickend auf den seit nun vier Jahre dauernden Schwebezustand.

Vor Gericht sei auch der fehlende Wille der Kläger zu einem Kompromiss deutlich geworden. Dennoch hofft Erny, dass dieses Urteil auch einen Schlussstrich unter die jahrelangen Diskussionen zieht. „Wir sollten alle den Blick nach vorne richten, um gemeinsam für alle Beteiligten außerhalb des Gerichtssaals vernünftige Lösungen im künftigen Miteinander zu finden“, zeigte sich der Bürgermeister nach dem Urteil versöhnlich. Es gebe keine Maßnahme ohne negative Begleiterscheinungen. Nach einer fairen Chancen-Risiken-Abwägung sollte doch für jeden klar sein, dass die ganze Stadt nur gewinnen könne.

Die Kläger haben erklärt, für das weitere Vorgehen die schriftliche Begründung des Urteils abzuwarten.

Die Firma Junker hatte angekündigt, ihre Lehrwerkstatt mit bis zu 80 Auszubildenden neben
den bisherigen 300 Arbeitsplätzen in der Verwaltung in Gengenbach anzusiedeln.

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