Hybrides Arbeiten
Streit fördert innovative Arbeitsform

Marc Fuchs, Geschäftsführer Streit Service & Solution GmbH & Co. KG, Hausach | Foto: Streit Service & Solution GmbH & Co. KG
  • Marc Fuchs, Geschäftsführer Streit Service & Solution GmbH & Co. KG, Hausach
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Hausach (st). Das Auslaufen der „Bundesnotbremse“ am 30. Juni bedeutet zwar das Ende der Homeoffice-Pflicht und viele Unternehmen rufen daher aktuell ihre Mitarbeitenden wieder vollständig zurück in die Büros. Doch bei Streit ist man vom zukunftsweisenden hybriden Arbeitsmodell überzeugt. „Damit möchten wir bei Streit ein Zeichen setzen. Wir sehen uns in einer Vorreiterrolle im Hinblick auf New Work-Arbeitsweisen“, so Geschäftsführer Marc Fuchs, „deshalb bieten wir für jeden Büromitarbeiter weiterhin die Möglichkeit an, im Homeoffice tätig zu sein“.

Vertrauen ist außerdem einer der maßgeblichen Werte der Unternehmenskultur bei Streit. Dieses Vertrauen möchte das Hausacher Unternehmen gleichzeitig weiter stärken. Es sieht große Pluspunkte in der hybriden Arbeitsweise. „Die Zeit des Lockdowns hat uns auch die Vorteile des Arbeitens im Homeoffice aufgezeigt“, so Marc Fuchs, „diesen Lerneffekt nehmen wir gerne mit“.

Ausstattung Homeoffice

Die Geschäftsleitung hat ebenso entscheiden, künftig in die Ausstattung der Homeoffices der "MitSTREITer" zu investieren. Zur Ausstattung zählen neben dem technischen Equipment, wie Notebook, Monitor, Tastatur, Headset und Dockingstation auch Büromöbel. So erhält jeder "MitSTREITer" auf Wunsch einen höhenverstellbaren Schreibtisch, einen Bürostuhl und eine Tischleuchte für das Homeoffice zur Verfügung gestellt.

"Diese Investition tätigen wir sehr gerne und aus voller Überzeugung," so Marc Fuchs, Geschäftsführer, "denn der in unserer Unternehmenskultur verankerte Great place to Work-Gedanke endet nicht im Büro, sondern hat auch den Menschen im Homeoffice im Blick. Für uns steht fest: das Wohlbefinden unserer 'MitSTREITer' trägt nachweislich zu unserem Unternehmenserfolg bei."

Aus Infektionsschutzgründen gilt grundsätzlich im gesamten Firmengebäude von Streit weiterhin die Maskenpflicht. Ausgenommen sind Büroarbeitsplätze, die einen Abstand von 1,5 Metern ermöglichen. Hygiene- und Abstandsregelungen zum Schutz der Belegschaft sind in den Firmenalltag und in alle Prozesse integriert.

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