Makenpflicht in Deutschland und Frankreich
Aufklärung notwendig

Mit Maske in Geschäften: Was in der Ortenau Pflicht ist, ist im Elsass oft freiwillig | Foto: Stadt Kehl
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  • Mit Maske in Geschäften: Was in der Ortenau Pflicht ist, ist im Elsass oft freiwillig
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Kehl (st). Bummeln, Eis essen oder sich mit Freunden im Café treffen. Der Sommer und die weitreichenden Lockerungen der Corona-Maßnahmen sorgen derzeit für ein unbeschwertes Treiben in der Innenstadt – die Maskenpflicht gerät dabei offenbar immer wieder in Vergessenheit. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Kehl hat bei einer gezielten Schwerpunktkontrolle in der vergangenen Woche 62 Personen ohne Mund-Nasen-Schutz in den Läden angetroffen – 30 davon konnten allerdings ein ärztliches Attest vorlegen, das sie von der Maskenpflicht befreit. Von den übrigen 32 kam ein Großteil aus Frankreich – die Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind nicht deckungsgleich.

„32 Verstöße gegen die Maskenpflicht haben wir an die städtische Bußgeldstelle weitergeleitet“, sagt Nico Tim Glöckner, Leiter des Kommunalen Ordnungsdienstes. „Bei den restlichen Fällen konnte ein Attest vorgelegt werden.“ Die Mitarbeiter des KOD haben, in Zusammenarbeit mit der Polizeibehörde, eine Schwerpunktkontrolle in der Innenstadt arrangiert und klären gleichzeitig über die Maskenpflicht auf: „Die Streifen der Schwerpunktkontrolle beraten sowohl die Inhaber der Läden, als auch deren Kundschaft“, sagt der Leiter des KOD. „Es finden sich immer wieder Personen, die ein Geschäft, ein Restaurant oder eine Arztpraxis ohne geeignete Maske betreten.“

Damit gerade auch die französischen Kunden auf die Maskenpflicht in Geschäften aufmerksam gemacht werden, „bitten wir die Ladenbesitzer, zweisprachige Hinweisschilder prominent am Eingang ihres Geschäftes zu platzieren“. Anders als in Deutschland muss in den Straßburger Supermärkten und Geschäften nicht zwingend eine Maske getragen werden. Die Inhaber der Läden entscheiden dort selber, ob sie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorschreiben. Die Maskenpflicht gilt in Frankreich nur im Nahverkehr, im Taxi sowie an Bahnhöfen, Flughäfen und Bus- oder Tramhaltestellen. In allen anderen öffentlichen Bereichen ist das Tragen einer Maske empfohlen, nicht aber vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Auch das Mindestalter in Bezug auf die Maskenpflicht unterscheidet sich in beiden Ländern: Wohingegen Kinder in Frankreich erst ab dem elften Lebensjahr einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, greift die Vorgabe in Deutschland schon bei Sechsjährigen.

„Im Alltag der Grenzstädte Kehl und Straßburg vergisst man schnell, dass sich die Vorschriften auf beiden Seiten des Rheins unterscheiden können“, weiß der Leiter des KOD. „Deshalb ist es ungemein wichtig, die flächendeckende Maskenpflicht in den Geschäften in Erinnerung zu rufen.“

Zur Erinnerung – hier gilt die Maskenpflicht in der Ortenau

  •  im Einzelhandel sowie in der Gastronomie, sowohl beim Essen vor Ort, als auch bei der Abholung von Speisen und Getränken;
  • in Tankstellen, Banken, Kiosken, Bau- und Tierbedarfsmärkten sowie in Einrichtungs- und Autohäusern;
  • in allen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern;
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens;
  • bei der Nutzung des ÖPNV, also im Bus, in der Tram, im ALT und im AST.
Mit Maske in Geschäften: Was in der Ortenau Pflicht ist, ist im Elsass oft freiwillig | Foto: Stadt Kehl
Der Ordnungsdienst kontrolliert die Vorgaben. | Foto: Stadt Kehl

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