Spielhallen-Gastronomen wehren sich gegen Verordnung des Bundes
Automatenaufsteller verklagen Kehl, Achern und andere Städte

Foto: pixabay

Kehl (st). Weil in Gaststätten vom kommenden Sonntag, 10. November, an nur noch zwei statt bisher drei Geldspielautomaten aufgestellt werden dürfen, klagen bereits vier Automatenaufsteller gegen die Stadt Kehl. Alle vier haben in mehreren der insgesamt 122 sogenannten Automatenbistros in Kehl Geldspielautomaten stehen. Der erste Antrag eines der Automatenaufsteller auf einstweilige Anordnung ist vom Verwaltungsgericht Freiburg bereits abgelehnt worden.

Auch bei anderen Städten im Grenzraum gehen Klagen von Automatenaufstellern ein – Klaus Poßberg, Leiter des Bereichs Recht bei der Stadt Kehl, hat einen Schriftsatz erarbeitet, der vom Freiburger Regierungspräsidium als Muster auch an andere betroffene Städte weitergegeben wird. Die große Zahl sogenannter Automatenbistros und die hohe Dichte der Geldspielautomaten auf dem Gebiet der Stadt Kehl wird auch eines der Themen bei der Sicherheitskonferenz am Montag, 25. November, um 19 Uhr in der Stadthalle sein, zu der Bürger eingeladen sind.

Die Automatenaufsteller haben beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt, mit dem Ziel, dass Paragraf 3 der neuen Spielverordnung des Bundes nicht umgesetzt wird. Anders ausgedrückt: Sie wollen mit ihrem Antrag verhindern, dass die Stadt Kehl ein vom Bund erlassenes Gesetz umsetzt. Alle Kläger haben sowohl einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, als auch Klage eingereicht. Abgelehnt hat das Verwaltungsgericht einen dieser Eilanträge – über die Klage selber wurde noch nicht entschieden.

Dass diese Anträge auf einstweilige Anordnung und die Klagen erst jetzt bei Gericht eingehen, obwohl der Inhalt der Spielverordnung des Bundes bereits seit vielen Monaten bekannt ist, verwundert Klaus Poßberg nicht: Mit der kurzfristigen Einreichung wollten die Automatenaufsteller die Eilbedürftigkeit betonen und erreichen, dass die Automaten nicht abtransportiert werden müssten. Bis über die Klage entschieden ist, würden indes wohl Monate vergehen, schätzt er.

Auch in anderen Städten – Achern, Bruchsal, Grenzach-Wyhlen und Remseck, Freiburg, Weil am Rhein und Tübingen, um nur einige zu nennen, – wenden Automatenaufsteller dieser Tage die gleiche Taktik an und reichen bei Gericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und Klage ein. Die Antragsschriftsätze, die alle von derselben Freiburger Anwaltskanzlei stammen, sind mit Ausnahme von Einleitung identisch. Die Schriftsätze, welche die Städte ans Verwaltungsgericht schicken, gleichen sich in weiten Teilen: Viele verwenden die Textbausteine, welche Klaus Poßberg erarbeitet hat. „In weiten Teilen habe ich Textpassagen aus einem umfangreichen Erlass des Wirtschaftsministeriums übernommen“, erklärt er.

Das Regierungspräsidium Freiburg koordiniert die Weitergabe der Schriftsätze. „Die Städte beweisen damit, dass sie gegen solche Maßnahmen nicht wehrlos sind und sich untereinander solidarisch Hilfe leisten“, sagt Klaus Poßberg.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Kehl wird von Sonntag an mit den Kontrollen der Automatenbistros in Kehl beginnen und nötigenfalls Bußgeldbescheide verhängen sowie Stilllegungs- und Beseitigungsanordnungen erlassen, wenn die neue Spielverordnung des Bundes nicht umgesetzt wurde, kündigt Nico Tim Glöckner, Leiter des Bereichs Bürgerservice, Sicherheit und öffentliche Ordnung an. Klar ist, dass der KOD zumindest in einigen Bistros noch drei Geldspielgeräte vorfinden wird.

Weil Automatenaufsteller und Bistrobetreiber ihre drei Spielgeräte noch bis zum letzten Augenblick nutzen werden und die neue Regelung bundesweit in Kraft tritt, ist es quasi unmöglich, dass alle überzähligen Geräte zum Stichtag 10. November abtransportiert sind. Wo noch ein drittes Geldspielgerät vorhanden ist, müsse dieses aus den Gasträumen entfernt oder zumindest definitiv außer Betrieb genommen und in kürzester Zeit weggebracht werden, erklärt Nico Tim Glöckner.
Klaus Poßberg erwartet, dass es auch wegen der Bußgeldbescheide und der Beseitigungsanordnungen noch zahlreiche Gerichtsverfahren geben wird, „deren Bearbeitung die Stadtverwaltung von anderen wichtigen Aufgaben abhalten wird“.

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