Stadt Kehl will Hausrecht "konsequent" umsetzen
Bei Krawallen droht Schließung der Freibäder

Mit Kontrollen von Taschen und im Bedarfsfall der Ausweise von Kindern und Jugendlichen will die Stadt in ihren Freibädern eine Wiederholung der Vorkommnisse ausschließen.  | Foto: Archivfotos: Stadt Kehl
  • Mit Kontrollen von Taschen und im Bedarfsfall der Ausweise von Kindern und Jugendlichen will die Stadt in ihren Freibädern eine Wiederholung der Vorkommnisse ausschließen.
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Kehl (st/rek). „Wir werden unser Hausrecht konsequent durchsetzen“, betont Kehls Oberbürgermeister Toni Vetrano nach den Vorfällen Anfang Juni, bei denen 200 Jugendliche im Streit aneinander geraten waren. Bei entsprechenden Vorkommnisse droht die Stadt mit einer kurzfristigen Schließung des Freibads. Dies werde sowohl zum Schutz des Bäderpersonals als auch zum Wohle „der Badegäste, die sich unseren Bädern korrekt verhalten und sich dort wohlfühlen sollen“, ausgeübt, erklärt Vetrano.

Das heißt konkret: Wer sich bereits vor Einlass in die Bäder so verhalte, dass zu befürchten sei, dass er sich nicht an die Benutzungsordnung halte, müsse ab sofort draußen bleiben. Sollte es im Bad zu einer unübersichtlichen Situation kommen, werde das Personal das Bad schließen und keine weiteren Besucher mehr einlassen, bis die Verhältnisse geklärt seien. Außerdem würden aufgrund verschiedener Vorkommnisse ab sofort keine Shishas mehr zugelassen.

Gemäß der Bädersatzung der Stadt Kehl bedürfe – juristisch betrachtet – jeder Besucher der Bäder einer Zulassung. Einen Anspruch auf Einlass hätten alle Einwohner der Stadt Kehl. Alle anderen Personen können zugelassen werden, müssen es aber nicht. Deshalb empfiehlt die Stadt Kehlern beim Besuch der Bäder, den Personalausweis mitzubringen. So könnten sie, im Falle, dass eine Überfüllung des Bades drohe, ihren Wohnsitz nachweisen und würden vorrangig eingelassen. Einen Ausweis vorlegen müssen zudem alle Personen, die einen reduzierten Eintrittspreis bekommen möchten: So müssen Jugendliche den Nachweis erbringen, dass sie noch nicht volljährig sind; Eltern von kleinen Kindern, müssen im Zweifelsfall nachweisen, dass ihre Kinder das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Als Reaktion auf die Vorfälle behält sich die Stadt vor, die Bäder zu schließen, wenn eine Situation entstehe, die für das Bäderpersonal unübersichtlich sei. Auch dies sei in der Bädersatzung so vorgesehen.

Aufgrund weiterer verschiedener Vorkommnisse – Verbrennungen bei Badegästen, glühende Kohlen am Fuße der Bäume – dürften ab sofort keine Shishas mehr mit in die Bäder gebracht werden. Das Bäderpersonal werde im Zweifelsfall die Taschen vor dem Einlass ins Bad kontrollieren.

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