Weniger Geschwindigkeit, mehr Sicherheit
Tempo 30 auf der Vogesenallee
- Insgesamt 14 neue Straßenschilder haben Mitarbeitende des Betriebshofs am Montagmorgen entlang der Vogesenallee und Iringheimer Straße montiert.
- Foto: Stadt Kehl
- hochgeladen von Christina Großheim
Rheinau (st) Auf der Iringheimer Straße ab der Einmündung in die Kanzmattstraße sowie auf der Vogesenallee vom Wasserturm bis zum Rewe-Supermarkt (Höhe Hausnummer 37) gilt seit Montag, 10. November, Tempo 30 – und das zeitlich unbegrenzt. Damit folgt die Stadtverwaltung laut einer Pressemitteilung einem viel geäußerten Wunsch aus der Bevölkerung und dem Gemeinderat.
Bislang durfte auf beiden Straßen mit einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde gefahren werden, einzig am Kreisverkehr auf Höhe der Kita Sundheim galt zeitlich begrenzt Tempo 30. Allerdings erreichten die Verkehrsbehörde der Stadt immer wieder Anfragen von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie aus dem Gemeinderat, ob beispielsweise der Abschnitt der Iringheimer Straße, auf dem bis dahin noch Tempo 50 galt, in die Tempo-30-Zone des angrenzenden Wohngebiets aufgenommen werden kann. Auch zur Vogesenallee gab es vermehrt Anfragen nach einer möglichen Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Straße wird als Schul- und Kitaweg stark genutzt. Außerdem gibt es auf der Vogesenallee insgesamt sechs sogenannte Zebrastreifen, an denen Fußgängerinnen und Fußgänger, aber auch Radfahrerinnen und Radfahrer die Straße überqueren. Die Verkehrsbehörde hat diese Anregungen geprüft. Tatsächlich ist eine Tempo-30-Anordnung nach der im vergangenen Herbst novellierten Straßenverkehrsordnung möglich. Die neue Rechtsverordnung des Bundes erlaubt die Anordnung von Tempo 30 in unmittelbarer Nähe von Fußgängerüberwegen. „Unmittelbar“ heißt nach Auslegung des Landesverkehrsministeriums: im Abstand von 300 Metern in jede Richtung. Aufgrund der vielen Fußgängerüberwege auf der Vogesenallee konnte somit eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden.
Zusätzlich erlaubt die neue Verkehrsordnung einen Lückenschluss zwischen zwei Abschnitten mit gleicher Geschwindigkeitsbegrenzung, wenn der Abstand 500 Meter nicht überschreitet. Mit dieser Lückenschlussregelung konnte auf dem Abschnitt der Iringheimer Straße, auf dem noch Tempo 50 galt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit ebenfalls auf 30 Kilometer pro Stunde herabgesetzt werden. Dadurch soll der Verkehrsfluss verstetigt und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Hinzu kommt, dass der Abschnitt auch als Schulweg zu den Beruflichen Schulen Kehl genutzt wird.







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