Ob Minijob oder sogar Vollzeit – eine Beschäftigung ist auch weiterhin möglich
Erreichtes Rentenalter muss nicht Ruhestand bedeuten

Rentenalter ja, Ruhestand nein: Zunehmend scheiden qualifizierte Mitarbeiter später aus dem Arbeitsleben aus.   | Foto: A. Ritter
  • Rentenalter ja, Ruhestand nein: Zunehmend scheiden qualifizierte Mitarbeiter später aus dem Arbeitsleben aus.
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Offenburg (gr). Nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten? Das ist möglich. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit stieg die Erwerbstätigkeit von Älteren in den vergangenen Jahren deutlich an. So gingen aus dem Geburtsjahrgang 1950 sechs Monate nach Erreichen des Rentenalters mit 65 Jahren noch rund 170.000 Menschen einer abhängigen Beschäftigung nach – rund doppelt so viele wie aus dem Jahrgang 1945. Neben Menschen, die wenig verdient haben und ihre Rente aufstocken müssen, gibt es auch die Gruppe der gut ausgebildeten Beschäftigten, die überdurchschnittlich häufig weiter arbeiten.

Sicher ist: Infolge der demografischen Entwicklung haben Rentner für die Wirtschaft der Bundesrepublik noch nie eine so wichtige Rolle gespielt wie heute. Im Bemühen um die Besetzung freier Stellen entdecken immer mehr Arbeitgeber, wie wertvoll die Gruppe der Rentner sein kann – in fast allen Branchen werden qualifizierte Ruheständler mit wertvollem Know-how aktiv umworben. Die wiederum fühlen sich häufig noch zu fit, um aus dem Berufsleben auszuscheiden und geben ihr Wissen nur zu gern noch ein Weilchen an die jüngeren Kollegen weiter. Unbezahlbare Zusatzeffekte: das Gefühl gebraucht zu werden und zahlreiche soziale Kontakte.

Grundsätzlich gut zu wissen: Wer die Regelalterszeit erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen, wird dann aber entsprechend besteuert. Wichtig für alle, die bei ihrem Arbeitgeber bleiben wollen, was laut der IAB-Studie auch meist der Fall ist: Wer einen unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen hatte, in dem bereits festgelegt war, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet, kann zusammen mit dem Arbeitgeber einen neuen Befristungspunkt festlegen und diesen auch mehrfach hinausschieben. Sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig geworden, und der Ruheständler arbeitet nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Vollzeit weiter, hat er laut Deutsche Rentenversicherung zwei Möglichkeiten.

Erstens: Er arbeitet weiter und bezieht seine Rente noch nicht. Das bedeutet, dass es für jeden Monat einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent gibt. Wer also seine Rente um ein Jahr hinausschiebt, bekommt einen Zuschlag von sechs Prozent. Zusätzlich erhöht sich die Rente noch durch die laufende Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen nicht mehr bezahlt werden.

Zweitens: Der Ruheständler arbeitet in Vollzeit weiter und bezieht gleichzeitig seine Rente. Er muss dann selbst keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung zahlen. Die Beiträge, die der Arbeitgeber bezahlen muss, haben keinen Einfluss auf die Rentenhöhe. Erklärt der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber jedoch, dass er auf seine Versicherungsfreiheit verzichtet und weiterhin auch eigene Rentenversicherungsbeiträge bezahlt, erhöht sich die Rente einmal pro Jahr – und zwar nicht nur durch die eigenen Beiträge, sondern auch durch die des Arbeitgebers. Weitere Infos gibt es auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter www. deutsche-rentenversicherung.de. Persönliche telefonische Beratung bietet die Service-Hotline 0800/10004800.

Rentner, die zwar ihre neue Freiheit genießen, jedoch beruflich noch aktiv sein wollen, können mit einem Minijob bis 450 Euro gut beraten sein. Als steuerfreier Dazuverdienst bietet er zugleich die Möglichkeit, Rentenbeiträge dafür zu bezahlen und die Rente zu erhöhen. Wobei gilt: Die Beiträge zur Rentenversicherung sind eine freiwillige Leistung.

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