Urteil im Mordfall an Offenburger Arzt
Angeklagter muss in die Psychiatrie

Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt. | Foto: gro

Offenburg (gro). Das Schwurgericht des Landgerichts Offenburg hat den mutmaßlich 27-jährigen Angeklagten im Prozess wegen des Mordes an dem Offenburger Hausarzt im August 2018 freigesprochen. Dennoch wird der Angeklagte kein freier Mann.

Paranoide Schizophrenie

Das Gericht ordnete die Unterbringung nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch in einer psychiatrischen Klinik an. Dies diene dem Schutz der Allgemeinheit. Es folgte den Ausführungen des Psychiaters, der dem Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie bescheinigt hatte. Aus dieser sei die Wahnvorstellung, von dem Arzt während einer Untersuchung 2016 vergiftet worden zu sein, hervorgegangen. Diese Wahnvorstellung habe dafür gesorgt, dass der Angeklagte nicht mehr Herr seiner Taten gewesen sei. Ob noch ein Rest von Steuerfähigkeit vorgelegen habe, habe man nicht feststellen können. Deshalb sei im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden gewesen, erläuterte der Vorsitzende Richter. Da keine Schuld festgestellt werden könne, könne es laut Paragraf 46 Strafgesetzbuch auch keine Strafe geben.

Geringe Aussicht auf Heilung

Die Unterbringung gelte solange, bis der Betroffene geheilt sei. Wenn es keine Erfolgsaussichten auf Heilung bestünden, dann könne diese Unterbringung bis zu seinem Tode erfolgen, machte das Gericht deutlich. Laut der Einschätzung des Psychiaters bestehe nur eine geringe Aussicht auf Heilung, da sich der Angeklagte weigere, seine geistige Krankheit als solche zu erkennen und eine Behandlung anzunehmen. Die Unterbringung sei deshalb berechtigt, weil jederzeit wieder eine ähnliche Wahnvorstellung entwickelt werden könnte. 

Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.

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