Coronakranker im Freizeitbad Stegermatt
Gesundheitsamt rät zur Wachsamkeit

Am Samstag, 1. August, war ein an Covid-19 Erkrankter im Freizeitbad in Offenburg. Das Gesundheitsamt hält die Ansteckungsgefahr für gering, mahnt aber zur Wachsamkeit. | Foto: gro
  • Am Samstag, 1. August, war ein an Covid-19 Erkrankter im Freizeitbad in Offenburg. Das Gesundheitsamt hält die Ansteckungsgefahr für gering, mahnt aber zur Wachsamkeit.
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Offenburg (st). Das Gesundheitsamt Ortenaukreis und die Stadt Offenburg informieren, dass sich am Samstag, 1. August 2020, eine an COVID-19 erkrankte und wahrscheinlich ansteckende Person im Offenburger Freizeitbad Stegermatt ab 11 Uhr bis zum Ende der Öffnungszeit aufgehalten hat.

„Es ist nach den durchgeführten Ermittlungen des Gesundheitsamts nicht davon auszugehen, dass die Person außerhalb des eigenen Freundeskreises enge Kontakte im Freizeitbad hatte“, informiert Reinhard Kirr, Dezernent für Sicherheit, Ordnung und Gesundheit des Ortenaukreises. Die Infektionsgefahr für Gäste und Mitarbeiter des Freizeitbads an diesem Tag sei laut Gesundheitsamt daher sehr gering. „Bei den meisten Gästen ist davon auszugehen, dass überhaupt kein Kontakt stattgefunden hat“, so Kirr. Das Gesundheitsamt bittet dennoch alle Personen, die sich an diesem Tag im angegebenen Zeitraum im Freizeitbad befunden haben, wachsam zu bleiben. Das bedeutet, eine gute Beobachtung des eigenen Gesundheitszustands bis einschließlich 15. August 2020 vorzunehmen. „Sollte es in diesem Zeitraum zum Auftreten von typischen Krankheitssymptomen für COVID-19 kommen, wie Husten, erhöhter Temperatur, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, sollen sich Betroffenen telefonisch an ihre Hausarztpraxis wenden, wo dann ein Test auf COVID-19 erfolgen kann“, erklärt Patricia Rauer vom Gesundheitsamt. „Wer an diesem Tag im Bad war, kann regulär seine Arbeitsstelle aufsuchen, Kinder dürfen in den Kindergarten gehen“, so Rauer. Die Personen sollten aber bis zum 15. August 2020 vorsorglich ihre Kontaktpersonen möglichst gering halten und wie jede andere Person die allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und dem Tragen von Masken beachten.

„Das Freizeitbad Stegermatt hat ordnungsgemäß Gästelisten geführt, was bei den Ermittlungen des Gesundheitsamts sehr hilfreich war. Leider haben sich an diesem Tag aber sehr viele Gäste dort aufgehalten, was es für die Behörden unmöglich macht, jede Person einzeln telefonisch zu kontaktieren, deswegen der kurze Aufruf über die Medien. Das Infektionsrisiko wird als gering eingeschätzt“, so Dezernent Kirr.

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