Werktags müssen die Blätter in Offenburg bis 7 Uhr beseitigt sein
Auf Straßen und Wegen: Räumpflicht auch für Laub

Laub muss ebenfalls von Gehweg und Straße geräumt werden. | Foto: Stadt Offenburg/Gabriel
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Offenburg (st). Wenn der Herbst beginnt, sinken nicht nur die Temperaturen, es fallen auch die Blätter von Bäumen und Sträuchern. Durch den Nebel werden diese feucht und bilden eine rutschige Schicht auf Gehwegen und Straßen. Damit diese nicht zur Rutschpartie werden, regelt die Satzung der Stadt Offenburg die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung), auch Reinigungs- und Räumpflichten bezüglich Laub.

"Den Eigentümern, Mietern sowie den sonst Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage, die an einer Straße liegen oder von dieser einen Zugang oder eine Zufahrt haben, obliegt es, die Gehwege von Laub zu reinigen", informiert die Offenburger Stadtverwaltung. Sind keine Gehwege vorhanden, erstreckt sich diese Verpflichtung auf gemeinsame Rad- und Gehwege sowie auf die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von mindestens 1,50 Metern. Bei entsprechenden Flächen am Rande von Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen muss ein mindestens zwei Meter breiter Streifen geräumt werden. Die Reinigung besteht dabei vor allem aus der Beseitigung von Schmutz, Unrat, Laub und wildwachsenden Pflanzen. Letztere dürfen jedoch nicht mit Hilfe von Chemie beseitigt werden. "Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr geräumt sein", so die Stadt Offenburg in ihrer Pressemitteilung.

Die Beseitigung des Kehrichts erfolgt durch die Müllabfuhr, er darf nicht in die Straßenrinnen, die Straßensinkkästen oder in offene Abzugsgräben geschüttet werden.

Sind die Gehwege geräumt, stellt sich die Frage der Entsorgung. Dabei hilft der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Ortenaukreises. Einmal pro Jahr, im November/Dezember, werden ab 6 Uhr Gartenabfälle, die nicht selbst kompostiert werden können, insbesondere Strauch- und Heckenschnitt, getrennt eingesammelt und verwertet. Die Termine stehen im Abfallkalender, auf dessen Rückseite sind zudem die Öffnungszeiten der Deponien zu finden. Dort werden Grünabfälle aus Hausgärten grundsätzlich kostenlos angenommen.

Die Ortenauer Kompostfibel bietet Hilfestellung und steht unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de zum Download bereit. Bei weiteren Fragen hilft die Abfallberatung. Sie ist unter Telefon 0781/8059600 zu erreichen.

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