Offene Punkte zur Rechtsverordnung des Landes
Städtische Teams stehen für Fragen zur Verfügung

Ab Montag dürfen kleinere Einzelhandelsgeschäfte in Offenburg wieder öffnen. Die Stadt steht für Fragen zur Verfügung. | Foto: gro
  • Ab Montag dürfen kleinere Einzelhandelsgeschäfte in Offenburg wieder öffnen. Die Stadt steht für Fragen zur Verfügung.
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Offenburg (st). Die Corona-Pandemie und die damit zusammenhängenden Einschränkungen stellen derzeit viele Branchen vor große Herausforderungen und Probleme. In einer Pressemitteilung der Stadt Offenburg heißt es: "Die Stadt ist sehr froh, dass ab dem 20. April wieder große Teile des Einzelhandels öffnen können, wenn auch mit Einschränkungen. Derzeit gibt es noch viele offene Fragen, die wahrscheinlich erst sukzessive geklärt werden können. Die Stadt bereitet sich darauf vor und wird ab kommender Woche mit mehreren Teams in der Stadt und den Geschäften unterwegs sein. Die städtischen Mitarbeitenden werden dabei insbesondere für die Einzelhändler als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und zu grundlegenden Vorgaben der überarbeiteten Rechtsverordnung des Landes informieren, weitergehende Fragen auf und zur Klärung mitnehmen. Dabei werden aber auch erste Ideen der Stadt für weitere unterstützende Maßnahmen besprochen und Anregungen der Geschäftsleute gesammelt."

Die Stadtverwaltung berät und informiert seit Wochen intensiv sowohl Einzelhandel, Bürger als auch Selbstständige zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Hier sind die Mitarbeitenden sehr bemüht, auch individuelle Lösungen zu finden, die sowohl den wirtschaftlichen Interessen als auch dem Infektionsschutz gerecht werden: "Die Stadt dankt allen Geschäftstreibenden, die in den vergangenen Wochen verständnisvoll reagiert haben."

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