Ärgernis am Offenburger Bahnhof
Toilettenbesuch kostet ein Euro

Ein Euro kostet der Toilettengang. Der Wertbon über 50 Cent kann allerdings nicht in Offenburg eingelöst werden.  | Foto: Kerssenbrock
  • Ein Euro kostet der Toilettengang. Der Wertbon über 50 Cent kann allerdings nicht in Offenburg eingelöst werden.
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Ortenau (rek/ds). In Offenburg am Bahnhof zahlen Toilettennutzer einen Euro und erhalten einen Wertbon von 50 Cent. Die Krux bei der Sache: Auf einen versteckt angebrachten Plakat steht: "Leider können Sie den Wertbon nicht hier im Bahnhof einlösen. Gerne aber bundesweit bei allen teilnehmenden Shops in Bahnhöfen".

Toilettenanlagen in Bahnhöfen sind oft Orte von Vandalismus und anderen nicht angemessenen Tätigkeiten. Sind sie vorhanden, sind sie meist nicht mehr in der Obhut der Bahn, sondern werden von anderen Unternehmen unterhalten und betrieben. In Offenburg ist seit Februar dieses Jahres die Toilettenanlage von dem Unternehmen "Rail & Fresh" für 220.000 Euro saniert und umgebaut worden. Seither kostet der Besuch einen Euro.

Dass der Wertbon vor Ort nicht eingelöst werden kann, führt nicht nur zu Irritationen, sondern auch zu nicht unerheblichen Diskussionen. So berichtete eine Verkäuferin in einem der Bahnhofsgeschäfte, dass sich viele Reisende beschweren, nachdem sie erfahren haben, dass sie die 50 Cent nicht gutgeschrieben werden können. Sie verweise dann an den Betreiber. Aber es bleibe für alle Beteiligten unbefriedigend.

Dennoch hält der Pressesprecher der Deutschen Bahn auf Anfrage das Ganze für "eine gute Lösung im Sinne der Kunden". So seien zwei Punkte gewährleistet: Die Örtlichkeiten geschützt vor Vandalismus, würden regelmäßig gereinigt und stünden daher auch unter Aufsicht.

Da die Bahn nach Auskunft des Sprechers nicht verpflichtet ist, öffentliche Toiletten auf jedem Bahnhof zur Verfügung zu stellen, werden auch immer wieder Anlagen geschlossen. Er nannte das Beispiel in Rastatt: Dort seien regelmäßig nach Wiederinstandsetzungsarbeiten die Toiletten nicht mehr zumutbar gewesen, weil sie zerstört oder verschmutzt gewesen seien. Mit der Stadt habe es keine gemeinsame Lösung gegeben, daher sei das Angebot für Reisende und Passanten schließlich geschlossen worden. Öffentliche Toiletten gebe es bei kleineren Bahnhöfen immer weniger.

Laut Bahnsprecher ist der Betreiber mit einem Geschäftsbetreiber in dem Offenburger Bahnhofsgebäude in Verhandlungen, die Bons anzunehmen. Allerdings hat "Rail & Fresh" auf eine schriftliche Anfrage der Guller-Redaktion zu verschiedenen Fragen nicht reagiert. Nach Auskunft der Bahn unterhält der Betreiber neben Offenburg an fünf weiteren Standorten solche Toilettenanlagen. So könnten in Freiburg, Mannheim, Ulm, Heilbronn und Stuttgart diese Wertbons eingelöst werden.  

"Wir bieten unseren Fahrgästen Toiletten in den Zügen", nannte der Pressesprecher das Angebot der Bahn an ihre Kunden. Auf Bahnhöfen sei das Unternehmen nicht verpflichtet, öffentliche Anlagen zur Verfügung zu stellen. "Bahnhöfe sind Teil der Bahninfrastruktur und des Bahnbetriebs, für die die Bahn nach besonderen Regeln ausschließlich selbst verantwortlich ist", bestätigte der Offenburger Rechtsanwalt Dieter Eckert auf Anfrage der Redaktion. Auch Backshops oder andere sogenannte Verkaufsstellen unterliegen nicht der Pflicht, diese den Kunden anzubieten. "Die dort verkauften Artikel werden rechtlich als bloßer Reisebedarf betrachtet, der zur allgemeinen Zweckbestimmung des Bahnhofs gehört", erklärte Eckert die Rechtslage.

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