Lahrer Raubserie vor Gericht
Überfälle auf Spielcasinos und Wettbüros

Raubüberfälle in Lahr: Die Anklage der Staatsanwaltschaft wird ab Donnerstag verhandelt. | Foto: set
  • Raubüberfälle in Lahr: Die Anklage der Staatsanwaltschaft wird ab Donnerstag verhandelt.
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Offenburg/Lahr (st). Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Offenburg verhandelt ab Donnerstag, 28. Mai, über die Anklage der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen zweiAngeklagte wegen gemeinschaftlicher besonders schwerer räuberischer Erpressung in drei Fällen sowie in einem Fall in Tateinheit mit sexueller Nötigung. Laut Anklageschrift sollen die beiden Angeklagten am 20. Oktober, 23. November und 8. Dezember vergangenen Jahres Wettbüros und Spielkasinos in Lahr unter dem Einsatz einer Schreckschusspistole überfallen haben. Dabei sollen sie Bargeld in Höhe von insgesamt über 18.000 Euro erbeutet haben.

Drei Überfälle

Einer der beiden Angeklagten soll die Örtlichkeitenjeweils alleine betreten und die Angestellten unter Vorhalt einer Pistole zur Herausgabe von Bargeld gebracht beziehungsweise einmal selbst in die Kasse gegriffen haben. Der Mitangeklagte soll sich am 20. Oktober als vermeintlicher Gast bereits in der Örtlichkeit befunden haben. Bei den weiteren Überfällen soll er in Telefonkontakt mit seinem Komplizen gestanden haben. Am 8. Dezember soll ein Angeklagter bei Betreten der Spielhalle die anwesende Mitarbeiterin dazu gebracht haben, die Eingangstür zu verschließen und die Rollläden herunterzulassen. An jenem Tag soll er selbst in die Kasse gegriffen haben. Ein Versuch, den Wechselgeldautomaten mit einem Stemmeisen und einer Axt zu öffnen, soll gescheitert sein. Ein Angeklagter soll die anwesende Mitarbeiterin noch an intimen Körperstellen berührt haben. Dabei soll er weiter die Pistole in der Hand gehalten haben. Die Geschädigte soll sich jedoch zur Wehr gesetzt haben, weshalb der Angeklagte von ihr abgelassen haben soll.

Hauptverhandlung

Die Kammer hat für das Verfahren drei Hauptverhandlungstage anberaumt. Die Angeklagten räumen die Taten insoweit ein, schildern bislang ihren jeweiligen Tatbeitrag jedoch verschieden. Das Verfahren beginnt mit den Einlassungen der beiden Angeklagten. Im Laufe des Morgens werden die Mitarbeiter der Spielcasinos und Wettbüros vernommen. Im Anschluss sowie im Fortsetzungstermin werden die ermittelnden Polizeibeamten gehört.

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