Regionale Forderung zum Ausbau der Rheintalbahn
Voller Lärmschutz auch bei weniger Zügen

Weniger, dafür längere Güterzüge sollen die Rheintalstrecke passieren. Der optimale Lärmschutz soll bleiben. | Foto: Bahn
  • Weniger, dafür längere Güterzüge sollen die Rheintalstrecke passieren. Der optimale Lärmschutz soll bleiben.
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Ortenau (st). Das regionale Projektbegleitgremium „Autobahnparallele“ für den Neu- und Ausbau der Rheintalbahn traf sich vor Weihnachten im Landratsamt Emmendingen zu seiner fünften Sitzung. Neben den Informationen der Deutschen Bahn zum aktuellen Planungsstand wurde die weitere Vorgehensweise in den Planfeststellungsabschnitten für den Bereich von Hohberg bis Kenzingen vorgestellt.

Ein wichtiges Thema in der Sitzung war die Zugzahlenprognose für den Güterverkehr. Gegenüber den bisherigen Annahmen für das Jahr 2025 geht die neue Verkehrsprognose des Bundesverkehrsministeriums für das Jahr 2030 von weniger Güterzügen aus, insbesondere in den Nachtstunden. Es sollen weniger, dafür jedoch längere Züge auf der Rheintalbahn fahren.

In der Sitzung wurde bekräftigt, dass der vom Projektbeirat geforderte und vom Deutschen Bundestag im Januar 2016 beschlossene übergesetzliche Schallschutz („Vollschutz“) weiterhin Gültigkeit haben muss. „Reduzierte Zugzahlen dürfen nicht zu Änderungen beim Schallschutz führen“, betonte Hinrich Ohlenroth, der Erste Landesbeamte des Landratsamtes Emmendingen, der die Sitzung leitete. Auch Nikolas Stoermer, der Erste Landesbeamte des Ortenaukreises, äußerte sich kritisch zur neuen Prognose für 2030 mit weniger Zügen. „Ob dieses Szenario überhaupt eintritt und ob sich der Lärm dadurch verringert, ist Spekulation. Deswegen dürfen die Grundlagen, auf denen die Beschlüsse des Projektbeirats und des Deutschen Bundestags aufbauten, nicht verändert werden“, forderte er in der Sitzung.

Für den Regionalverband Südlicher Oberrhein erklärte Verbandsdirektor Dieter Karlin: „Die Region fordert von Bund und Land rasch eine klare Aussage, dass der Vollschutz auf der Basis der Beschlüsse des Projektbeirats realisiert wird. Es wäre der Bevölkerung nicht vermittelbar, wenn die bereits geplanten Lärmschutzmaßnahmen mit der Begründung einer neuen Verkehrsprognose entfallen würden.“ Auch die Vertreter der Deutschen Bahn verdeutlichten, dass die Entscheidung des Projektbeirats zum Lärmschutz im Kern beinhaltet, dass für den Streckenabschnitt 7 ein übergesetzlicher Schallschutz umgesetzt wird.

Das bedeutet insbesondere, dass keine passiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster und Einbau von Lüftern in Gebäuden) zur Anwendung kommen. Diese Entscheidung bildet aus Sicht der Deutschen Bahn die Grundlage für die Planungen der Bahn und wird so auch weiter verfolgt.
Die Bahn-Vertreter verdeutlichten, dass die Deutsche Bahn rechtssichere Planfeststellungsunterlagen erstellen muss. Deshalb ist es erforderlich, dass in die Verfahren die derzeit gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen einfließen. In wie weit sich Gesetzesänderungen oder Regelwerksentwicklungen auf den übergesetzlichen Schallschutz auswirken, wird derzeit zwischen Bund und Land diskutiert.

Die Deutsche Bahn erwartet hierzu von Bund und Land eine zeitnahe Klärung, um Planungssicherheit für die anstehenden Verfahren zu erhalten. Aufgrund der noch nicht vorliegenden endgültigen Zugzahlen können auch aus Sicht der Deutschen Bahn mögliche Auswirkungen noch nicht sicher bestimmt werden.

In der Sitzung in Emmendingen wurde auch über den aktuellen Sachstand beim Bohrprogramm zur Baugrunderkundung informiert, das im November 2017 startete und im März 2018 beendet wird. Die Arbeiten umfassen insgesamt rund 143 Bohrungen, 32 davon werden zu Grundwassermessstellen ausgebaut. Dazu kommen weitere Untersuchungen zu den bodenmechanischen Eigenschaften des Baugrundes.

Die Ergebnisse aus den Bohrungen liefern wichtige Erkenntnisse über die zu erwartende Geologie und Hydrologie für die Planung und Realisierung der Trasse und der Bauwerke. Teilweise müssen für die Arbeiten Grundstücke betreten und genutzt werden. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke wurden bereits informiert. In der Regel sind die einzelnen Bohrungen und Sondierungen im Laufe eines Tages abgeschlossen. Belästigungen durch Lärm und Vibrationen im Untergrund lassen sich aber leider nicht vollständig vermeiden. Die Grundstücke werden wieder so verlassen, wie sie angetroffen wurden.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Abstands und der Streckenlage der Neubaustrecke zur Bundesautobahn A5. Alle Beteiligten sind sich darin einig, den Abstand zwischen Bahnstrecke und Autobahn so gering wie möglich zu halten, um den Flächenverbrauch weitgehend einzudämmen.

Info Projektbegleitgremium Autobahnparallele

Das regionale Projektbegleitgremium „Autobahnparallele“ besteht aus Vertretern der DB Netz AG, des Landesverkehrsministeriums, des Regierungspräsidiums Freiburg, des Regionalverbands Südlicher Oberrhein, der Landkreise Emmendingen und Ortenaukreis, der Städte und Gemeinden zwischen Offenburg und Riegel und der Bürgerinitiativen. Es wird von den Ersten Landesbeamten der Landkreise Emmendingen und Ortenaukreis, Hinrich Ohlenroth und Nikolas Stoermer, geleitet. Die Planungen der DB Netz AG zum viergleisigen Neu- und Ausbau der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Riegel werden durch das Gremium begleitet. Die Sitzungen erfolgen in der Regel halbjährlich.

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