Nutzung des öffentlichen Raums kostet Geld
Wenn für den Kran auf der privaten Fläche kein Platz ist

Wenn ein Haus saniert wird, können auch öffentliche Flächen in Anspruch genommen werden.  | Foto: gro
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Ortenau (gro). Nicht nur bei öffentlichen Bauvorhaben können Gehwege und Straßen für den Verkehr gesperrt werden. "In Oberkirch werden immer wieder öffentliche Flächen für private Bauvorhaben benötigt", berichtet Ulrich Reich, Pressesprecher der Stadt. "Dies ist immer dann der Fall, wenn die private Fläche zum Beispiel für das Aufstellen eines Gerüstes, eines Containers, das Abstellen eines LKWs oder eines Krans nicht ausreicht. Dann werden auch Teile eines Gehwegs oder der Straße benötigt."

Wer öffentliche Flächen in Anspruch nehmen möchte, der muss dies vorher beantragen. "Das Vorhaben sollte zwei bis drei Wochen vor der geplanten Sperrung gemeldet werden", gibt Reich einen Richtwert vor. "Wenn die Sondernutzungserlaubnis beantragt wurde, erfolgt häufig auch ein Ortstermin an dem verschiedene Fachbehörenden wie Polizei, Feuerwehr und Straßenbauamt die Örtlichkeit zusammen mit dem Bauherren besichtigen, um eine Lösung des eventuell entstehenden Verkehrsproblems zu finden."

Auch in Offenburg muss die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. "Bei umfangreichen Baumaßnahmen ist eine längere Vorlaufzeit notwendig", so Florian Würth, Pressesprecher der Stadt Offenburg. "Ein bestimmter Zeitraum, wie lange die Fläche in Anspruch genommen werden darf, kann allerdings nicht pauschal vorgegeben werden, da dieser individuell von der auszuführenden Maßnahme abhängig ist." Wenn der beantragten Maßnahme keine straßenverkehrsrechtlichen Belange entgegenstehen, dann kann ein Vorhaben nicht grundsätzlich abgelehnt werden, erklärt Würth.

Umsonst werden die Flächen allerdings nicht überlassen. "Die Nutzung ist im Gebührenverzeichnis der Stadt Oberkirch für Sondernutzungen geregelt", erklärt Ulrich Reich. "Die Kosten richten sich nach der Nutzung – also ob ein Gerüst, ein Container oder ein Kran aufgestellt werden. Je länger die Nutzung vorgesehen und je größer die Fläche ist, desto höher werden die Kosten." Solche Gebühren werden auch im Oberzentrum erhoben.

"Da die Kosten höher werden, je länger die Sperrung andauern sollte, ist es im Interesse des Antragsstellers, die Nutzung so kurz wie möglich zu halten", so Ulrich Reich. Er hat dabei stets auf eine zügige Durchführung zu achten: "In Oberkirch stellte dies aber noch nie ein Problem dar." Dauert die Baustelle länger als ursprünglich gedacht, dann kann in Offenburg eine Verlängerung beantragt werden. "Dies muss allerdings ausreichend begründet sein", betont Würth. "Wenn auf die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraum nicht verzichtet werden kann, ist die Straßenverkehrsbehörde aus Gründen der Verkehrssicherheit dazu verpflichtet, die Genehmigung und verkehrsrechtliche Anordnung zu verlängern. Solange durch die Nutzung Einschränkungen oder Gefahren für Verkehrsteilnehmer sowie des privaten und öffentlichen Sacheigentums bestehen, kann keine Räumung verlangt werden."

Eine Privatperson kann eine Sondernutzung allerdings nicht beantragen – das ist sowohl in Offenburg als auch Oberkirch der Fall. "Nur Fachfirmen erhalten diese Erlaubnis, weil diese ausgebildetes Personal beschäftigen, welches genau weiß, wie eine Sperrung durchzuführen ist", nennt Ulrich Reich die Gründe. "Die Beschilderung der Absperrstellen darf nur durch diese sachkundigen Personen durchgeführt werden. Werden Sperrungen ohne die erforderliche Erlaubnis durchgeführt, kommen im Schadensfall immense Schadenersatzforderungen auf den Verursacher zu."

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