73 Menschen mit Behinderung haben neuen Job
Inklusion am Arbeitsmarkt

Erfolgreiche Vermittlung in die Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft: Geschäftsführerin Susanne Drotleff (r.), schätzt Birgit Rix als verlässliches Teammitglied.  | Foto: Lebenshilfe
  • Erfolgreiche Vermittlung in die Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft: Geschäftsführerin Susanne Drotleff (r.), schätzt Birgit Rix als verlässliches Teammitglied.
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  • hochgeladen von Anne-Marie Glaser

Ortenau (st). 50 erfolgreiche Vermittlungen waren als Ziel für das Inklusionsprojekt „Arbeitsplatz inklusiv“ im Projektzeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2018 festgelegt. Nach bereits zwei Jahren haben die Jobcoachs die Quote übertroffen, heißt es in einer Pressemitteilung. Ihr eigentliches Ziel verfolgen sie unbeirrt weiter: möglichst viele Menschen mit Schwerbehinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Nach zwei Jahren „Arbeitsplatz inklusiv“ haben bereits 73 Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellte auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß gefasst. Seit Juli 2015 bieten die ASW+W gGmbH der Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch und die AföG Ortenau gGmbH als Dienstleister das Inklusionsprojekt an. Träger sind die Agentur für Arbeit Offenburg und die Kommunale Arbeitsförderung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert das Projekt.

„Unser Ziel ist nicht, eine besondere Quote zu erreichen, sondern jedem eine ganz individuelle, berufliche Perspektive zu erarbeiten“, stellt Karin Heiss-Ignasiak vom Projekt „Arbeitsplatz inklusiv“ klar. Teilnahmevoraussetzung ist, dass die Kunden, die von der Arbeitsagentur oder der Kommunalen Arbeitsförderung zum Projekt geschickt werden, seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind.

Die Jobcoachs können allerdings nur begleiten und vermitteln, die notwendige Eigenmotivation und Initiative muss jeder Teilnehmer selbst mitbringen oder entwickeln. Auch wenn sich der Erfolg sehen lassen kann, gelingt nicht allen Teilnehmern der Schritt auf den Arbeitsmarkt. „Das Thema ist in den Köpfen der Arbeitgeber angekommen. Der Schwerbehindertenausweis ist kein Ausschlusskriterium mehr“, so die Einschätzung von Heiss-Ignasiak. „Die Arbeitgeber sind zugänglicher geworden. Die meisten interessiert nur, dass die Aufgabe gut und zuverlässig erledigt wird. Ist die räumliche Barrierefreiheit gegeben, ist es nicht ausschlaggebend, ob jemand im Rollstuhl sitzt oder nicht.“

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