Trauerakt zum Tode Kohls am Samstag
Polizei nennt Beschränkungen für den Verkehr

Ortenau. Anlässlich des Trauerakts am Samstag bereitet sich das Polizeipräsidium Offenburg in enger Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Rheinpfalz, dem Polizeipräsidiums Einsatz, der Bundespolizei, den französischen Behörden, den deutschen Luftsicherheitsbehörden und der Stadt Kehl auf den Einsatz vor. Die Anreise der Ehrengäste nach Straßburg erfolgt durch Begleitung der französischen und deutschen Polizei auf beiden Seiten der Grenze. Die Sicherung der hierzu genutzten Strecken erfolgt neben den Beamten auf den Straßen auch durch Besatzungen auf Polizeibooten.

Durch den grenzüberschreitenden Einsatz kann es auf beiden Seiten des Rheins zu erheblichen Verkehrsbehinderungen - auch durch Verkehrssperrungen - kommen. Am kommenden Samstag tritt neben einem Fahrverbot für Lastkraftwagen auf der französischen Autobahn 35 auch die teilweise Sperrung der Grenzübergänge für diese Fahrzeuge in Kraft. Hinzu kommt, dass ebenfalls am Samstag die Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf Straßen und Verkehrsregelungsmaßnahmen für die Hauptreisezeit, die sogenannten Ferienreiseverordnung, in Kraft tritt. Hierdurch wird der Lkw-Verkehr auf deutscher Seite ebenfalls durch Fahrzeitbeschränkungen auf der Autobahn beschnitten. Der Ferienstart und Beginn des Sommerschlussverkaufs in Frankreich dürften ebenfalls nicht zu einer Entspannung der Verkehrslage beitragen. Es wird daher geraten, den Raum Kehl mit dem Auto soweit möglich zu meiden und auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen.

Um das Europaparlament wurde eine Flugverbotszone eingerichtet.  Diese erstreckt sich über den Raum Kehl und in einem reglementierten Bereich bis an die Städte Achern und Offenburg. Zur Einhaltung des Flugverbots wird seitens der Polizei die Polizeihubschrauberstaffel des Landes eingesetzt, die durch Beamte am Boden unterstützt werden.

Durch die Stadtverwaltung Kehl wird zum Schutz der Veranstaltung ein Mitführverbot für Drohnen erlassen. Die allgemein bereits geltenden Aufstiegsverbote für diese Luftfahrzeuge sind ebenso zu beachten.

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