Covid-19-Fälle im Ortenaukreis
88 bestätigte Neu-Infektionen

Foto: Glaser

Ortenau (st). 88 der am Dienstag vom Gesundheitsamt des Ortenaukreis ermittelten positiven Labornachweise wurden am Dienstagabend vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bestätigt. Damit beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der vergangenen sieben Tage bei 371 bestätigten Neuinfektionen „86,1“. Die Sieben-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Baden-Württemberg bei „89,9“ (alles Stand 27. Oktober, 16 Uhr).
Die vom Landesgesundheitsamt bestätigten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Kehl (31), Lahr (12), Offenburg (11), Oberkirch (4), Neuried, Durbach, Gutach, Gengenbach, Achern (4), Meißenheim (2), Rheinau, Nordrach, Schwanau (4), Oberharmersbach, Renchen (2), Friesenheim, Hohberg, Kappel-Grafenhausen, Bad Petersdal-Griesbach (2), Ohlsbach (4), Oppenau und Berghaupten.

Bestätigt Infizierte

Die Fallzahl der bestätigten Corona-Infizierten beträgt 2.474. 1.738 an Covid-19 erkrankte Personen gelten inzwischen als genesen. Da ein genaues Datum der Genesung für die meisten Fälle nicht vorliegt, wird die Zahl nach dem Algorithmus des Robert-Koch-Instituts (RKI) geschätzt. Die Zahl der aktuell Infizierten beträgt 608 (alles Stand 27. Oktober, 16 Uhr).

Verstorbene

128 Personen sind im Zusammenhang mit Covid-19 im Ortenaukreis verstorben, der Altersdurchschnitt liegt dabei bei 82 Jahren. Der jüngste Verstorbene war 37 Jahre und der älteste 98 Jahre. Von den Todesfällen waren 64 Prozent der Personen 80 Jahre und älter und 30 Prozent zwischen 60 und 79 Jahren. Bezogen auf die gemeldeten Todesfälle pro 100.000 Einwohner liegt der Ortenaukreis an achter Stelle in Baden-Württemberg.

Information

Seit dem 23. Oktober erfolgt die Berichterstattung des Gesundheitsamtes zur aktuellen Covid-19-Lage im Ortenaukreis nach den Zahlen des täglichen Lageberichts Covid-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (LGA). Dies dient laut dem Landratsamt Ortenaukreis der Vermeidung von Unklarheiten für Bürger und Medien, die durch abweichende Zahlen immer wieder entstanden sind.
Zudem hängen auch unmittelbare Rechtsfolgen an der Überschreitung bestimmter Werte, wie zum Beispiel einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50. Die Sieben-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Wird die 50-Grenze überschritten, ist das Landratsamt anstatt der Städte und Gemeinden direkt für viele einschränkende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Das Landesgesundheitsamt muss dazu das Überschreiten der Grenzwerte - und damit die Zuständigkeit – feststellen. So sieht es die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vor, wonach die Zahlen des Landesgesundheitsamts landesweit maßgeblich sind.
Der täglichen Lagebericht des LGA erfolgt meist gegen 19 Uhr und ist hier abrufbar: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/.
Weitere Infos gibt es unter www.ortenaukreis.de/corona_fallzahlen.

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