Land verschärft Regeln
Auch Immunisierte brauchen vielfach Testnachweis

Alles anders. Seit gestern gilt vielfach die neue 2G+-Regel. | Foto: Foto: rek
  • Alles anders. Seit gestern gilt vielfach die neue 2G+-Regel.
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Ortenau (mak). Die Infektionslage in Baden-Württemberg ist weiterhin angespannt. Aus diesem Grund hat das Land die Corona-Maßnahmen erneut verschärft und weitet 2G- und 2G+-Regeln in etlichen Bereich aus. Die neuen Regeln gelten bereits seit dem gestrigen Samstag. Wir geben einen Überblick, welche Regelung wo gilt.

Wer muss schließen?
Weihnachtsmärkte
sind mit der neuen Regelung ab sofort nicht mehr erlaubt. Kritik zu der angekündigten Schließung kam bereits am vergangenen Mittwoch von Acherns Oberbürgermeister Klaus Muttach. Die Schließung der Weihnachtsmärkte sei undifferenziert und zumindest bei den Acherner Gegebenheiten mit dem Gesundheitsschutz nicht begründbar, so das Stadtoberhaupt.
Auch Diskotheken und Clubs müssen ihren Betrieb einstellen.

Wo gilt jetzt die 2G+-Regel?
Nachweislich geimpft oder genesene Besucher öffentlicher Veranstaltungen – etwa im Theater, bei Konzerten, Betriebs- und Vereinsfesten – müssen zusätzlich getestet sein. Bei öffentlichen Veranstaltungen sind darüber hinaus nur noch 50 Prozent der Auslastung, höchstens jedoch 750 Zuschauer, erlaubt.
Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen gilt ebenfalls die 2G+-Regelung.
Auch in der Gastronomie gilt seit gestern 2G+. Scharfe Kritik kam von Dominic Müller, Vorsitzender der DEHOGA-Bezirksstelle Offenburg: "Die Branche ist entsetzt, von der Art und Weise wie die Beschlüsse gefasst und von einem Tag auf den anderen verkündet werden, aber auch von diesem Lockdown durch die Hintertür." Für ihn sei die Verschärfung purer Aktionismus. Und weiter: "Die Geimpften fühlen sich verladen, nachdem ihnen im Sommer gesagt wurde, dass sie nicht mehr von Lockdown-Maßnahmen betroffen sein werden."

Welche Nachweise werden im Einzelhandel benötigt?
Im Einzelhandel, ausgenommen sind die Geschäfte der Grundversorgung, gilt generell die 2G-Regel.
Inwieweit sind körpernahe Dienstleitungen mit der neuen Verordnung möglich?
Generell gilt dort die 2G+-Regel mit Ausnahme der medizinisch notwendigen Behandlungen. Der Besuch von Friseursalons unterliegt der 3G-Pflicht, wobei Nicht-Geimpfte oder -Genesene einen PCR-Test benötigen.
Für das Betreten von Prostitutionsstätten ist ein 2G+-Nachweis erforderlich.

Welche Ausnahmen gibt es von der 2G+-Regel?
Mit der neuen Corona-Verordnung entfällt bei der 2G+-Regelung die Testpflicht für Geboosterte – also für jene, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Damit solle der hohe Schutz der Dreifach-Geimpften berücksichtigt werden.

Was gilt für den Kirchenbesuch?
Hierbei gilt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern.

Was ist an Silvester und Neujahr zu beachten?
Am Silvester- und Neujahrstag gibt es ein An- und Versammlungsverbot. Zudem gilt ein Feuerwerks- und ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik.

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