Tiefengeothermie-Schäden
Beweispflicht liegt bei den Projekt-Betreibern

Um die geologischen Strukturen zu erkunden, werden sogenannte Impulsfahrzeuge eingesetzt – hier ein Fahrzeug der Badenova, die im Breisgau ein Projekt initiiert. Diese Fahrzeuge senden Schallwellen, deren reflektierten Impulse von speziellen Geräten aufgenommen werden.  | Foto: Badenova-Wärmeplus
  • Um die geologischen Strukturen zu erkunden, werden sogenannte Impulsfahrzeuge eingesetzt – hier ein Fahrzeug der Badenova, die im Breisgau ein Projekt initiiert. Diese Fahrzeuge senden Schallwellen, deren reflektierten Impulse von speziellen Geräten aufgenommen werden.
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Ortenau (rek). Durch die Pläne der Karlsruher Firma Vulcan Energy, die Lithium-Gewinnung mit Tiefengeothermie zu kombinieren, ist die Energiegewinnung durch Erdwärme wieder aktuell. Auf der anderen Seite sind die Vorbehalte in der Region massiv, auch durch die ausgelösten Erdbeben durch Tiefengeothermie-Projekte im Elsass (wir berichteten). Zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer Rechte als Geschädigte der Bohrungen in Vendenheim hat sich jetzt die Interessengemeinschaft Geoven-Geschädigter (IGG) gegründet. Die Guller-Redaktion hat den IGG-Vertretern Annette Fritsch-Acar und Klaus Freudenberger zu Schäden, Regulierung und Vorhaben befragt.

Welche Merkmale gibt es, dass Hauseigentümer feststellen können, dass Sie Schäden an Haus oder Wohnung haben?
Dazu gehören Risse in Putz und Wänden, Kellerboden samt Wassereintritt, Bodensenkungen an Terrassen, Treppen und Hofeinfahrten, die bei den Erdbeben 2020 und 2021 entstanden sind. Tipp der IGG: Schäden für alle Fälle mit Fotos und Abmessungen dokumentieren.

Wie viele Geschädigte, die sich gemeldet haben, gibt es bisher und in welchem Gebiet stehen die Gebäude?
Auf deutscher Seite, vorwiegend im Ortenaukreis, wurden nach Auskunft von Geoven rund 550 Schäden, von insgesamt knapp 3.000 Schäden, so die Schätzung, gemeldet. Die Schadensschwerpunkte liegen dabei in Rheinau und Kehl.

Wem obliegt die Beweispflicht, dass die Schäden durch die Tiefengeothermie-Projekte entstanden sind?
Im Bergrecht gilt die Umkehr der Beweislast. Das bedeutet: Die Betreiberfirma muss nachweisen, dass der Schaden nicht durch die Beben in Folge der Bohrung entstanden ist. Der Großteil der begutachteten Schäden wurde durch den Versicherer von Geoven als durch die verschiedenen Erdbeben bis zu einer Stärke von 3,9 verursacht anerkannt.

Lässt sich die Höhe der Schäden beziffern und wie hoch sind die Angebote zur Schadensregulierung?
Die Schadenshöhen bewegen sich im Einzelfall zwischen mehreren hundert bis zu über 30.000 Euro. Die Angebote für einen Vergleich enthalten Abschläge für die durch die Reparatur entstandene „Neu für Alt-Wertsteigerung“ von über 80 Prozent.

Welche Aufgaben übernimmt die Interessengemeinschaft?
Die IGG vertritt die gemeinsamen Interessen der durch die tiefengeothermischen Aktivitäten der Firma Fonroche/Geoven geschädigten Gebäudeeigentümer, wie die Anforderung der im Auftrag der Versicherung der Schädigerin angefertigten Schadensgutachten, Durchsetzung des Anspruchs auf Erstellung eines schriftlichen Gutachtens und gegebenenfalls durch anderen Sachverständigen. Die von der IGG beauftragte Rechtsanwaltskanzlei soll grundsätzliche Fragen der Haftung und Schadenregulierung klären und Verhandlungen führen, mit dem Ziel einer allgemein-gültigen Vereinbarung zur Schadensregulierung sowie über angemessene Entschädigungszahlungen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Schäden bei Geoven gemeldet sind. Dafür gibt es ein Online-Kontaktformular unter www.geoven.fr/contact oder Geschädigte können sie per Mail an geothermie@fonroche.fr melden. Die Mail-Kontaktadresse zur Interessengemeinschaft lautet info@ig-gg.de.

Wie ist der Stand bei dem aktuellen Vorhaben von Vulcan Energy, das Tiefengeothermie und Lithium-Gewinnung kombinieren will?
Zum einen ist in Medien wahrzunehmen, dass Vulcan Energy massiv sein Projekt zur Lithium-Gewinnung vorantreibt. Gleichzeitig sprechen Kommunen für gemeindeeigene Grundstücke Betretungsverbote aus, die Voruntersuchungen für eventuelle Bohrungen verhindern sollen. Grund für die Ablehnung sind die durch Geothermieprojekte am Oberrhein entstandenen Schäden und deren äußerst unbefriedigende Schadenregulierung.

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