Kassenbonpflicht ab Januar
Das gilt konkret

Ein Einkaufswagen voll mit Kassenbons? Wahrscheinlich für Händler, der Verbraucher muss ihn weiterhin nicht annehmen. | Foto: Symbolbild Pixabay
  • Ein Einkaufswagen voll mit Kassenbons? Wahrscheinlich für Händler, der Verbraucher muss ihn weiterhin nicht annehmen.
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Ortenau (rek). Die Frage des Kassierers ist in vielen Geschäften bereits Routine: "Möchten Sie einen Kassenbeleg?" Die Antwort des Kunden lautet oft "Nein". Wozu ein Kassenbon, wenn man Kartoffeln, einen Laib Brot oder eine Glückwunschkarte kauft? Doch ab 1. Januar gilt die Belegausgabepflicht. Jede Registrierkasse muss einen Kassenbon ausdrucken, den der Kunde aber nicht mitnehmen muss. Neue Kassen, mehr Papier und zusätzlichen Personalaufwand schimpfen Händler und Gastronomen. "Mit diesen Regelungen tritt der Gesetzgeber Steuerausfällen bei bargeldintensiven Betrieben entgegen", nennt auf Anfrage der Guller-Redaktion das Stuttgarter Finanzministerium die Gründe zur Einführung.

Geldkassette

Doch nicht überall gilt die Kassenbonpflicht, erklärt das Ministerium. Denn sie gelte nur, wenn eine Registrierkasse vorhanden sei. Diese ist aber keine Pflicht, erklärt Antje Mohrmann von der Pressestelle des Finanzministeriums. "Es ist weiterhin möglich, eine Geldkassette zu führen, mit der etwa Vereine oder Wochenmarkthändler Kaufvorgänge abwickeln."

Das sagt der Handelsverband Südbaden

Für viele andere spricht der Handelsverband Südbaden von "unverhältnismäßigen Kosten, die auf die Händler zukommen", so dessen Hauptgeschäftsführer Peter Spindler auf Anfrage. Zudem seien "offenbar viele der bisher eingesetzten Registrierkassen nicht in der Lage, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen". Für neue Hardware oder andere Lösungen "kann sich der finanzielle Aufwand auf mehrere hundert Euro pro Kasse belaufen", schätzt Spindler.

Probleme in der Praxis

"Wir klagen über Umweltschutz, weniger Bürokratie und dann das", moniert Loris Tono vom Offenburger Eiscafé "Palazzo" die neue Regelung. Hinzu kommt: Bei einer Eisdiele wie seiner gebe es beide Systeme. Es gebe die offene Kasse für den Straßenverkauf der Eiskugeln, aber auch die Registrierkasse für den Café-Betrieb. Ihm entstehen zusätzliche Kosten, mehr Papier und ein höherer zeitlicher und personeller Aufwand, so Tono. "Es macht einen Unterschied, ob wir eine Kugel Eis in der Waffel verkaufen und das Geld in die Kasse legen oder ob die Mitarbeiter erst noch den Betrag in die Kasse eingeben und den Beleg dazu ausdrucken müssen, der dann sowieso weggeworfen wird", beschreibt er die Praxis. "In der Zeit, in der wir bisher sechs Kugeln Eis verkauft haben, sind es dann nur noch die Hälfte."

Das System der zwei Kassensysteme ist allerdings künftig nicht mehr zulässig. "Wenn es sich um eine Betriebsstätte handelt, dann ist nur ein Kassensystem zulässig. Somit müsste eine Eisdiele sich entscheiden, ob sie alles über eine offene Ladenkasse oder über eine Registrierkasse abwickelt", stellt das Ministerium klar. "Wie ich das zukünftig mache, weiß ich noch nicht definitiv", erklärt Tono, schließt aber aufgrund der Mehrkosten eine Preiserhöhung für die Kugel Eis nicht aus.

"Allein im Einzelhandel ist damit zu rechnen, dass von zwei Millionen Kilometern zusätzlicher Länge an Kassenbons in Deutschland auszugehen ist", so der Verbands-Chef Spindler: "Wir halten diese Belegausgabepflicht nicht hilfreich im Kampf gegen Steuerbetrug. Die modernen Kassensysteme dokumentieren jeden Tastendruck. Die Ausgabe von Bons ist geradezu überflüssig."
Befürchtungen, dass es jetzt einen Kassenbon für jeden Glühwein geben muss, treffen aber auch in Zukunft nicht zu, wenn der Verkäufer mit einer offenen Kasse arbeitet.

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