Urteil zu Reisekosten der Schulen
Klassenfahrten stehen auf dem Prüfstand

Die Welt erkunden und dabei was lernen: Klassenfahrten haben meist einen Bildungsaspekt. | Foto: pixabay
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Ortenau (rek). Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil zu Klassenfahrten an Schulen für Unruhe gesorgt. Die bisherige Regelung, dass die Lehrer einen völligen oder zumindest teilweisen Verzicht ihrer Reisekosten erklären mussten, ist als rechtswidrig eingestuft. Die Landesregierung hat nun angekündigt, dass sie den Etat für die Schulen für Klassen- und Studienfahrten verdoppeln will.

Reaktion vom Gymnasium Achern

"Damit kämen wir gut zurecht", erklärt Stefan Weih, Schulleiter des Gymnasiums Achern. Zum Angebot der Schule gehören ein Landschulheimaufenthalt in der sechsten, eine England-Fahrt in der achten sowie eine Studienfahrt in der elften Klasse. "Dabei gibt es für bestimmte Fahrten eine Deckelung", nennt Weih die Regeln.

Reaktion der Kaufmännischen Schulen

Auswirkungen dagegen haben das Urteil und die dadurch greifenden Maßnahmen an den Kaufmännischen Schulen. So können dort die 13. Klassen, die nicht vor dem Urteil bereits eine Genehmigung eingeholt hatten, ihre für die Zeit nach den Abiturprüfungen geplante Abschlussfahrt nicht durchführen. "Diese Fahrten haben keinen Bildungsaspekt", erklärt Schulleiter Thomas Rahner, dass die Schulkonferenz diesen Fahrten keine Priorität eingeräumt hat. Beliebt bei den Schülern ist die Winterfahrt ins Südtiroler Lappach. "Diese Reise in der Jahrgangsstufe elf dient der Stärkung der sozialen Gemeinschaft", legen Rahner und die Schulkonferenz Wert darauf, diese auch künftig durchzuführen – auch wenn sie mit 14 teilnehmenden Lehrern das zur Verfügung stehende Budget stark angreift.

Hier hofft Rahner auch auf außerschulische Sponsoren. Sowohl Rahner als auch Weih setzen bei der Durchführung von Klassenfahrten auch auf Freiplätze der Veranstalter. Dieses bei Gruppenreisen übliche Angebot könnten Lehrer in Anspruch nehmen.

Position der Gewerkschaft

"Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sorgt auf jeden Fall für mehr Gerechtigkeit", reagiert Susanne Feld vom Vorstand des Ortenauer Kreisverbands der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW). Der bisherige Konflikt, in dem sich die Lehrer befunden hätten, entweder in Kauf zu nehmen, einen Teil der Reisekosten aus eigener Tasche zu bezahlen oder zu verantworten, dass die Klassenfahrt sonst gar nicht stattfinde, sei damit vom Tisch. "Um die Lehrkräfte an dem vorhandenen Budget möglichst gleichmäßig zu beteiligen, teilten viele Schulleitungen das Budget durch die Summe der abgerechneten Reisekosten und ermittelten auf diese Weise eine Zuteilungsquote für die einzelnen Lehrkräfte", erklärt Feld die bisherige Praxis.

Statement des Kultusministeriums

"Wie eine zukünftige Regelung zur Reisekostenerstattung von Lehrkräften aussieht, können wir aktuell noch nicht sagen", teilt das Stuttgarter Kultusministerium auf Anfrage mit. Das Ministerium wolle das schriftliche Urteil abwarten. Parallel hat Ministerin Susanne Eisenmann einen Vorstoß bei den Regierungsfraktionen unternommen, über den Nachtragshaushalt den Etat für Reisekosten zu verdoppeln, von derzeit 3,45 Millionen Euro auf 7,32 Millionen Euro. Darüber stimmt der Landtag am 12. Dezember ab.

"Ich bin zuversichtlich, dass ich mit diesem wichtigen Anliegen erfolgreich sein werde", betonte Eisenmann vor der Entscheidung. Ihr Ziel: "Schullandheimaufenthalte, Wandertage oder Klassenfahrten sollen auch weiterhin im gewünschten Umfang stattfinden können."

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