Grundwasser
Kostbare Ressource Wasser überlegt einsetzen

Grundwasser darf in den meisten Fällen nur für den heimischen Garten genutzt werden. | Foto: AxxLC/pixabay.com
  • Grundwasser darf in den meisten Fällen nur für den heimischen Garten genutzt werden.
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Ortenau (set). Gerade Rasensprenger sind bei Hitze und Trockenheit im Dauereinsatz. Sie sorgen dafür, dass die künstlich angelegte Pflanzenwelt auf privatem Grund und Boden ihr sattes Grün behält. Dabei ist es nicht unwesentlich, woher das Wasser dafür stammt.

Aus einem privaten Tiefbrunnen ist die Angelegenheit unbedenklich, wie Kai Hockenjos, Pressesprecher des Landratsamtes Ortenaukreis, auf Anfrage mitteilt. Die private Wasserentnahme müsse lediglich der Unteren Wasserbehörde mitgeteilt werden.

Die eigentliche Entnahme hingegen sei erlaubnisfrei. Darüber hinaus spiele es aus wasserrechtlicher und -wirtschaftlicher Sicht keine Rolle, ob das kühle Nass mittels einer Schwengel-, einer Elektropumpe oder ähnlichen Vorrichtungen gefördert wird.

Grundwasserbrunnen wirken sich nicht aus

Mehr noch: Die Auswirkungen dieser privaten Nutzung auf das "Grundwasservorkommen im Ortenaukreis sind bis auf wenige Gebiete unbedeutend." Das dort befindliche Grundwasser könne vorübergehend fehlende Niederschläge gut ausgleichen.

Deshalb müsse die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen aktuell nicht beschränkt werden. Das gelte übrigens auch, wenn das Wasser dafür benutzt werde, um private Swimmingpools zu füllen. "Das ist durchaus erlaubt, jedoch raten wir nicht dazu", sagt Kai Hockenjos.

An dieser Stelle spiele die Wasserqualität und die Hygiene eine wichtige Rolle. Wer aber dennoch gerne einmal seinen Kindern eine Freude machen und bei den warmen Temperaturen ein Bassin mit Wasser aus dem Tiefbrunnen befüllen möchte, sollte es vorher, so Kai Hockenjos, von einem Fachmann untersuchen lassen. Dieser könne dann anhand einer Probe die Wasserqualität bestimmen.

Brunnenwasser nur für Garten

Anders verhält sich die Situation in den Großen Kreisstädten Lahr und Kehl. Zwar sind in der ehemaligen Garnisonsstadt auch beide Arten von Pumpen erlaubt, jedoch darf das Wasser aus einem privaten Tiefbrunnen "nur zur Gartenbewässerung genutzt werden", erklärt Pressesprecherin Marion Haid.

Eine ähnliche Sachlage in Kehl: "Wer auf seinem Grundstück einen Brunnen schlagen will, muss dies den Technischen Diensten Kehl melden", erklärt Annette Lipowsky. Dort müsse der Eigentümer auch angeben, mit welcher Art von Pumpe der Brunnen betrieben wird. Auch in der Grenzstadt gilt: Das Wasser darf "nur zur Gartenbewässerung genutzt werden."

Für die heimische Flora und Fauna hat die private Förderung von Grundwasser übrigens auch keine Auswirkungen. Auf die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen der privaten Wasserentnahme und dem Absterben von Bäumen besteht, antwortet Stefanie Gärtner vom Nationalpark Schwarzwald: Für flach- als auch tiefwurzelnde "Bäume ist das das kleinere Problem, da sie Wasser aus Bodenschichten oberhalb des Grundwasserspiegels entnehmen."

Ökologisches Problem

Für sie sei die Angelegenheit eher ein grundsätzliches ökologisches Problem. Die Frage sei, wie man als Gesellschaft die kostbare Ressource Wasser verwende. Bezogen auf den Garten solle man sich beispielsweise fragen, ob ein englischer Rasen erstrebenswert sei.

Dieser müsse immerhin in trockenen Sommern permanent mit Wasser und Nährstoffen versorgt sowie mit hohem Energieaufwand alle ein bis zwei Wochen gemäht werden. Ähnlich argumentiert das Landratsamt: "Jeder sollte sich die Frage stellen, wie viel Bewässerung tatsächlich notwendig ist", sagt Kai Hockenjos. Zudem empfehle die Behörde die Nutzung von gespeichertem Wasser, zum Beispiel durch Regentonnen oder Zisternen.

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