Das kann teuer kommen
Maskenverweigerer machen Einzelhandel Probleme

Das Tragen einer Maske ist beim Einkauf Pflicht. | Foto: renateko/Pixabay
  • Das Tragen einer Maske ist beim Einkauf Pflicht.
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Offenburg (gro). Trotz steigender Covid-19-Infektionszahlen trägt nicht jeder dort eine Maske, wo es vorgeschrieben ist – auch in der Ortenau. So mancher Verweigerer wird dabei rabiat, wie am Montag in einem Zug zwischen Appenweier und Kehl. Zwei Maskenmuffel beleidigten einen Mitfahrer, der sie auf die Pflicht hinwies, und wurden sogar handgreiflich, wie die Bundespolizei mitteilt. Auch im Einzelhandel stoßen Inhaber und Personal immer wieder auf Unverständnis. Die Maskenmuffel seien zwar eine Minderheit, dennoch könnten sie in vielen Einzelfällen große, sehr negative Wirkung entfalten, erklärt Achim Kirsche, Geschäftsführer der City Partner Offenburg. Das gehe soweit, dass in den sozialen Medien mit Posts Stimmung gegen die betroffenen Unternehmen gemacht werde. "Das Unterlaufen der Mundschutzpflicht führt zu wachsenden Problemen für Gewerbetreibende, da sie die Einhaltung der Regeln im Sinne ihrer Kunden, Mitarbeiter und der Ordnungsämter sicherstellen müssen", wirbt Kirsche um Verständnis.

Das sagt der Anwalt

Michael Walther, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Fahr Groß Indetzki, macht deutlich: "Der Gewerbetreibende verstößt gegen die Corona-Verordnung, wenn er zulässt, dass keine Maske getragen wird. Dies ist bußgeldbewährt und wird entsprechend geahndet. Ferner stellt sich die Frage, ob er Beihilfe zur tatbestandlichen Erfüllung einer Körperverletzung leistet. Er verletzt darüber hinaus die seinen Angestellten gegenüber obliegenden Schutzpflichten aus dem Arbeitsvertrag. Er ist als Arbeitgeber auch unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes verpflichtet, Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu vermeiden und abzuwehren." Um seine Arbeitnehmer zu schützen, könne ein Arbeitgeber von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Maskenverweigerer auffordern, die Räumlichkeiten zu verlassen. "Darüber hinaus ist es an ihm, seine Mitarbeiter durch entsprechende Hygiene-maßnahmen und -mittel sowie Schutzkleidung zu schützen", beschreibt Walther die Pflichten.

Kontrollen

"Die Gäste und Bürger von Offenburg halten sich ganz überwiegend an die Vorgaben der Corona-Verordnung", so die Stadt Offenburg auf Anfrage. Dies sei unter anderem der guten Zusammenarbeit zwischen Einzelhandel und Behörden zu verdanken. "Darüber hinaus führen sowohl die Polizei als auch Mitarbeitende der Stadt Offenburg stichprobenartig sowie anlassbezogen Kontrollen in allen von den Regelungen betroffenen Einrichtungen und Institutionen, aber auch bei Demonstrationen und Kundgebungen durch." Ziel der Kontrollen sei es, Verständnis bei allen Betroffenen für die von der Regierung beschlossenen Regelungen zu wecken. "Für die Stadt Offenburg stand und steht stets die Beratung im Vordergrund, um Verstöße gar nicht erst aufkommen zu lassen und Unternehmen sowie Einzelhändler vor Ort bestmöglich zu unterstützen", erklärt die Stadt.
Nach Angaben der Stadt droht Einzelhändlern oder Gastronomen persönlich bei Nichteinhaltung der Arbeitsschutzanforderungen ein Bußgeld in Höhe von 250 bis 5.000 Euro. "Zusätzlich muss jeder Betreiber die Einhaltung der Hygieneanforderungen nach den Vorgaben der Corona-Verordnung gewährleisten", macht die Stadt deutlich. Würden diese Anforderungen nicht erfüllt, könne diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 50 bis 2.500 Euro sanktioniert werden. Auch den Maskenmuffeln drohten Sanktionen: Denn sie würden ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit beghen, die nach dem Bußgeldkatalog mit 25 bis 250 Euro geahndet werden könne.

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