Stichwort E-Roller
Wo werden sie fahren dürfen?

Die Fußgängerzone in Offenburg: Noch ist nicht geklärt, wo E-Roller in Zukunft überall fahren dürfen.  | Foto: Christina Großheim
  • Die Fußgängerzone in Offenburg: Noch ist nicht geklärt, wo E-Roller in Zukunft überall fahren dürfen. 
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Ortenau (mak). Es wird voll auf den Straßen. Mit dem E-Roller, der momentan geräuschvoll vor allem durch die Medien rauscht, tritt in naher Zukunft ein weiterer Verkehrsteilnehmer auf den Plan. Zwar habe sich das Unfallgeschehen im Bereich des Polizeipräsidiums Offenburg im Zeitraum von 2014 bis 2018 jährlich leicht erhöht, erklärt Polizeihauptkommissar Rainer Schätzle vom Stabsbereich Verkehr auf Nachfrage der Guller-Redaktion, aber "ob sich der innerstädtische Straßenverkehr zuspitzen wird, bleibt abzuwarten. Entscheidend dafür wird sein, ob sich durch die Einführung der E-Roller die Nutzung anderer Fahrzeuge reduziert". Dementsprechend könne es zu Verschiebungen im Unfallgeschehen kommen. 

Unfallzahlen

Besonders gefährdet im Straßenverkehr sind vor allem Senioren und Radfahrer. Im Zeitraum von 2014 bis 2018 lag der durchschnittliche Anteil von Senioren an den Gesamtunfällen bei rund 20 Prozent. Radfahrer gehören mit rund zehn Prozent ebenfalls zur Risikogruppe im Ortenaukreis. Auf die Frage, ob er mit einem Anstieg der Unfallzahlen mit der Einführung von E-Rollern rechnet, meint Schätzle: "Es bleibt abzuwarten, welche Nachfrage sich in den Städten und Gemeinden ergibt." Zudem sei auch noch gar nicht geklärt, wo ein E-Roller überhaupt fahren darf: "Hierbei bleibt die finale Ausgestaltung der Elektro-kleinstfahrzeuge-Verordnung abzuwarten." In einem Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums heißt es dazu: "Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als zwölf  Stundenkilometern sollen Verkehrsflächen befahren können, die von Fußgängern genutzt werden. Die Fahreigenschaften sowie die Verkehrswahrnehmung ähneln am stärksten denen des Fahrrads. Deshalb sollen für sie verkehrs- und verhaltensrechtlich die Regelungen über Fahrräder mit Maßgabe besonderer Vorschriften gelten." Davon rückte der Bundesverkehrsminister aber diese Woche ab. 

Pedelecs

Während für E-Roller noch nicht abschließend geklärt ist, wo sie überall fahren dürfen, müssen sich Besitzer von Pedelecs – Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung von bis zu 25 Stundenkilometern – und E-Bikes an die gültige Straßenverkehrsordnung halten. Und die besagt, dass die sehr beliebten Pedelecs auf dem Radweg fahren müssen. Nicht fahren dürfen sie auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, sofern dort nicht das Zusatzschild "Radfahrer frei" angebracht ist. Dass Pedelecs ein gewisses Gefahrenpotential bergen, zeigen auch die Zahlen aus dem Ortenauskreis. "Im Jahr 2016 gab es 47 Unfälle, im Folgejahr 86 und im vergangenen Jahr 108 Unfälle. Hierbei haben wir sehr hohe Anstiege zu verzeichnen", so Polizeihauptkommissar Schätzle. Bei den E-Bikes schwankten die Zahlen zwischen einem und fünf Unfällen pro Jahr in den vergangenen fünf Jahren. Eine eindeutige Entwicklung ließe sich aber noch nicht ableiten, so Schätzle weiter.

Senioren-Scooter

Fahren müssen die zweirädrigen Kleinkrafträder auf für Mofas freigegebenen oder vorgeschriebenen Verkehrsflächen. Darüber hinaus ist eine Mofa-Prüfbescheinigung nachzuweisen. Ebenso besteht eine Helm- sowie Haftpflichtversicherungspflicht. 
Ähnlich wie bei E-Rollern gebe es bei den beliebten Senioren-Scooter, die immer häufiger in den Städten zu beobachten sind, noch keine gesetzliche Regelung, wo diese fahren dürfen, so Schätzle abschließend.

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