Fußnote – die Glosse im Guller
Einmal Berlin und zurück

Nein, ich fliege ganz und gar nicht gerne. Natürlich könnte ich jetzt behaupten, der Kerosinausstoß der Flieger belastet mein blütenweißes Umweltgewissen. Die Wahrheit ist jedoch: Ich habe schlicht Schiss. Aber wer in der Ortenau lebt und manchmal einen Tag beruflich in Berlin zu tun hat, fliegt halt trotzdem. Flugangst hin, Panik-attacke her – in Hügelsheim ist man schnell und von dort bringt Air Berlin die Fluggäste morgens flugs in die Landeshauptstadt und abends wieder zurück. Zumindest tat die Fluggesellschaft das bis jetzt – jedenfalls meistens.

Zuerst traf es unsere Geschäftsführerin, später auch andere im Verlag, darunter mich. Gerade will man sich in den Feierabend verabschieden und plötzlich heißt es, der morgige Flug wurde storniert. Warum wird nicht verraten, lediglich freundlich angeboten, auf die spätere Maschine umzubuchen. Hallo, bis ich dann ankomme, ist das meiste schon gelaufen!

Natürlich könnte man sich in einen Zug setzen. Aber unter uns: Viel zuverlässiger ist die Bahn auch nicht. Wird nicht gerade gestreikt, fallen während der größten Hitzewelle die Klimaanlagen oder anderes aus. Geht nichts im Zug kaputt, tritt ein bohrendes Problem unter der Erde auf und die Gleise sind beschädigt. Aber das ist ein anderes Thema. Also gut, dann bin ich bei der Sitzung in Berlin halt nicht dabei, entschuldige mich und bleibe notgedrungen hier. Doch dann drängt sich langsam die Frage ins Bewusstsein: Was ist mit dem Rückflugticket? Antworten versprechen nur Hotlines. Wer gerne stundenlang scheußliche Musik vom Band hört und sonst nichts zu tun hat, wird vielleicht seine Freude daran haben. Alle anderen brauchen die Nummer gar nicht erst zu wählen, sie kommen ohnehin nicht durch. Um die Sache abzukürzen, sei der einfachste Weg hier verraten: In der Praxis bewährt hat sich eine handschriftlich unterschriebene Stornierung per Fax.

In einem solchen Fall kann übrigens unter Umständen neben einer Rückerstattung des Flugpreises eine Pauschale von 250 Euro gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht werden. Mir wurde ersatzweise für den Barbetrag sogar ein höherwertiger Fluggutschein angeboten, gültig bis 31. Mai 2019. Mir war allerdings der 250-Euro-Bar-Spatz in der Hand damals lieber als eine 350-Euro-Gutschein-Taube auf dem Dach – in Anbetracht der nun angemeldeten Insolvenz von Air Berlin wohl eine gute Entscheidung. Oder bürgt für solche Gutscheine auch die Regierung mit einem Kredit und damit der Steuerzahler?
Anne-Marie Glaser

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.