Prädikat Luftkurort
Voraussetzungen in Seelbach erneut bestätigt

Seelbach ist seit 1969 Luftkurort. | Foto: Gemeinde Seelbach
  • Seelbach ist seit 1969 Luftkurort.
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Seelbach (st). Die Gemeinde Seelbach führt seit 1969 die Bezeichnung Luftkurort. In das Prädikat wurden im Jahr 1999 auch die Ortsteile Schönberg und Wittelbach einbezogen. Die erforderlichen Voraussetzungen für eine Prädikatisierung sind im Kurortegesetz des Deutschen Heilbäderverbandes (DHV) und Deutschen Tourismusverbandes (DTV) geregelt.

Voraussetzung für die weitere Berechtigung zur Führung des Prädikats ist eine periodische Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen. So ist alle zehn Jahre ein Klimagutachten zu erstellen und dazwischen im Rhythmus von fünf Jahren eine Kontrollanalyse anzufertigen.

Klimatische Verhältnisse

Nachdem entsprechende Gutachten zuletzt im Jahr 2009 erstellt und die Kontrollanalyse 2014 durchgeführt worden waren, beauftragte die Gemeinde den Deutschen Wetterdienst, Abteilung Klima- und Umweltberatung, 2019 erneut mit der Ausarbeitung der für das Bestätigungsverfahren erforderlichen Gutachten. Die einjährigen Messungen zur Überprüfung der Luftqualität sowie die Überprüfung der klimatischen Verhältnisse haben ergeben, dass in Seelbach die lufthygienischen und bioklimatischen Voraussetzungen an einen Luftkurort erfüllt sind.

Die lufthygienischen Voraussetzungen für eine Bestätigung als Luftkurort sind ohne Einschränkung erfüllt.Die durchgeführten einjährigen Messungen erbrachten unter anderem bei der Belastung durch Stickstoffdioxid deutlich bessere Werte als im Jahr 2009, was aus Sicht der Gemeindeverwaltung letztendlich auch eine Bestätigung der von der Gemeinde in der Vergangenheit in die Wege geleiteten Maßnahmen zum Klimaschutz, etwa der Aufbau eines Nahwärmenetzes, darstellt. Positiv vermerkt wurden bereits im Rahmen der Kontrollanalyse 2014 die Verringerung der CO2-Belastung durch Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts sowie die konsequente Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik.

Um die gute Luftqualität weiterhin gewährleisten zu können, sollte – auch vor dem Hintergrund des insgesamt zunehmenden Verkehrs – aus Sicht des Deutschen Wetterdienstes darauf geachtet werden, dass die Verkehrslenkungsmaßnahmen diesem angepasst sind.

Qualitätssicherung

Darüber hinaus werden zur Qualitätssicherung auch folgende Maßnahmen genannt:

  • Bürgerinformation und Aufklärung zum Thema Einergieeinsparung im Alltag
  • weiterer Ausbau umwelt- und energiefreundlicher Fahrzeuge im ÖPNV sowie der Gemeinde eigenen Kraftfahrzeuge
  • weiterer Ausbau umweltfreundlicher Energiequellen

In Anbetracht der positiven Entwicklung im Bereich Fremdenverkehr hat das nunmehr erneut staatlich bestätigte Prädikat Luftkurort weiterhin eine hohe Bedeutung für die Gemeinde Seelbach.

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