EuGH

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Aktuell sind 21 Prozent der Arbeitnehmer ohne Zeiterfassung.
 | Foto: geralt/pixabay.com

Urteil zur Arbeitszeiterfassung
Einfacher, Überstunden nachzuweisen

Ortenau (ds). Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Arbeitgeber künftig die Arbeitszeiten ihrer Angestellten systematisch erfassen. Offen lässt das Gericht, ob die Stunden elektronisch, auf Papier, per App oder Stechuhr festgehalten werden müssen. "Das Urteil beabsichtigt eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte. So soll die Gesundheit der Arbeitnehmer geschützt werden", erläutert Michael Walther, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Fahr Groß Indetzki in Offenburg....

  • Ortenau
  • 18.05.19
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