Ordnungsamt

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Private Feuerwerke dürfen unter dem Jahr nur mit Genehmigung des Ordnungsamtes gezündet werden. | Foto: Foto: Tim Reckmann/pixelio.de

Nur mit Genehmigung darf man jetzt Raketen zünden

Ortenau. Einmal im Jahr dürfen es alle in Deutschland krachen lassen – nach der ersten Verordnung des Sprengstoffgesetzes zum Jahreswechsel: Vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 24 Uhr. Ansonsten sind Feuerwerke Privatpersonen nicht gestattet. Es sei denn, man hat eine Ausnahmegenehmigung von seinem zuständigen Ordnungsamt erhalten. „Es kommt immer wieder vor, dass Privatleute ihre Feste unter dem Jahr mit Feuerwerk verschönern – privat organisiert oder unter Engagement eines gewerblichen...

  • 24.01.17
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