Gemeinde Willstätt weist auf Verordnungen hin
Wo Feuerwerk verboten ist

Willstätt (st). Die seit 16. Dezember in Kraft getretene Änderung der Corona-Verordnung des Landes regelt, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen wie Feuerwerk im öffentlichen Raum verboten ist. Das bedeutet, dass dieses Verbot auf allen Straßen, Gehwegen und öffentlichen Plätzen in der Gemeinde Willstätt gilt.

Unabhängig von dieser Regelung wurde bereits vorher vom Ordnungsamt geprüft und festgestellt, dass im Bereich von Kirchen, Altersheimen und auch brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern generell keine Pyrotechnik abgebrannt werden darf. Um diese Verbotszonen für alle Ortsteile kenntlich zu machen, wurden vom Ortsbauamt Übersichtskarten für die fünf Ortsteile angelegt, in denen die Verbotszonen klar erkennbar sind. Innerhalb dieser Verbotszonen ist das Abbrennen von Pyrotechnik auch im privaten Raum verboten.

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass es sich bei Verstößen gegen das genannte Abbrennverbot um eine Ordnungswidrigkeit handelt, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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