Warnstufe

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Stadtverwaltung, städtische Einrichtungen und Veranstaltungen

Lahr (st). Ab Montag, 7. März, sind das Bürgerbüro, die Rathäuser und die Ortsverwaltungen der Stadt Lahr wieder ohne vorherige Terminvereinbarung zugänglich. Ein Impf-, Test- oder Genesungsnachweis ist für den Besuch nicht erforderlich. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Terminvergabe bleibt teils bestehen Ausnahmen bestehen für folgende Organisationseinheiten: Ausländerbehörde, Wohngeldstelle, Rentenantragsstelle, Standesamt sowie Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz....

  • Lahr
  • 04.03.22
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