Auszug

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Lokales
Familienstreit. Jungen Menschen unter 25 wird kraft Gesetz grundsätzlich zugemutet, im Haushalt der Eltern zu verbleiben.  | Foto: Foto: Weisser Ring

Nach Auszug Kontaktsperre zum Vater und Stiefopa

Ortenau. Kann eine gerade 18 Jahre alt gewordene junge Frau das Elternhaus verlassen, dann auf Kosten von Vater Staat leben, und die zuständigen Ämter des Landratsamts kümmern sich nicht darum, weshalb diese Situation eingetreten ist? Robert K., im Ruhestand befindlicher Sozialarbeiter, treibt diese Frage um, nachdem seine Stiefenkelin das Weite suchte und seither das Landratsamt alle Versuche, mit ihr Kontakt aufzunehmen, unterband. Mehr noch: Auch sein Angebot, dass er für Kost und Logis...

  • 23.01.17
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