Hauptgeschäftsführer Peter Spindler

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Lokales
Ein Einkaufswagen voll mit Kassenbons? Wahrscheinlich für Händler, der Verbraucher muss ihn weiterhin nicht annehmen. | Foto: Symbolbild Pixabay

Kassenbonpflicht ab Januar
Das gilt konkret

Ortenau (rek). Die Frage des Kassierers ist in vielen Geschäften bereits Routine: "Möchten Sie einen Kassenbeleg?" Die Antwort des Kunden lautet oft "Nein". Wozu ein Kassenbon, wenn man Kartoffeln, einen Laib Brot oder eine Glückwunschkarte kauft? Doch ab 1. Januar gilt die Belegausgabepflicht. Jede Registrierkasse muss einen Kassenbon ausdrucken, den der Kunde aber nicht mitnehmen muss. Neue Kassen, mehr Papier und zusätzlichen Personalaufwand schimpfen Händler und Gastronomen. "Mit diesen...

  • Ortenau
  • 14.12.19
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