Kein Baustopp für den Windenergiepark auf dem Nillkopf
Verwaltungsgericht hat drei Eilanträge abgelehnt

Das Verwaltungsgericht hat keine Einwände gegen die Windräder auf dem Nillkopf. | Foto: bos
  • Das Verwaltungsgericht hat keine Einwände gegen die Windräder auf dem Nillkopf.
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Kinzigtal (st). Wie das Verwaltungsgericht Freiburg mitteilt, wurden drei Eilanträge von Anwohnern gegen die Genehmigung eines Windenergieparks auf dem Nillkopf im Kinzigtal abgelehnt.

Das Landratsamt Ortenaukreis hatte der Bürgerwindrad Nillkopf GmbH Ende 2016 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau und Betrieb von zwei Windkraftanlagen erteilt. Daraufhin gingen Beschwerden von Anwohnern ein. Sie beriefen sich unter anderem auf von den Anlagen ausgehende unzumutbare Immissionen und eine optisch bedrängende Wirkung für ihre Anwesen, die zwischen 900 und 1.200 Meter von den geplanten Anlagen entfernt liegen. Bau und Betrieb des Windparks gefährde die Trinkwasserversorgung sowie die Hühnerhaltung und schade der Attraktivität der Wanderwege sowie dem Tourismus. Zudem seien die Anlagen unwirtschaftlich. Zur Begründung der Beschlüsse führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass nicht davon auszugehen sei, dass die Immissionen der Anlagen zu unzumutbaren Beeinträchtigungen auf den mindestens 900 Meter entfernt gelegenen Anwesen führen würden. Nach dem im Genehmigungsverfahren vorgelegten Schallgutachten seien entscheidende Richtwerte eingehalten. Für zwei Anwesen sei auch die Beschattung nach dem Schattenwurfgutachten ausgeschlossen, für das übrige auf einen zumutbaren Wert zwischen einer und zehn Stunden pro Jahr begrenzt. Von den 206,85 Meter hohen Windrädern gehe voraussichtlich keine optisch-erdrückende Wirkung für die Anwesen aus. Diese sei dann nicht anzunehmen, wenn der Abstand zwischen Wohnhaus und Windkraftanlage mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der Windkraftanlage beträgt – wie in diesem Fall.

Sorgen der Antragssteller, dass Gesundheitsgefahren für ihre Hühner und so eine Gefährdung ihres landwirtschaftlichen Betriebs folgten, seien Vermutungen. Nachteilige Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnungsanlagen am geplanten Windpark seien laut hydrogeologischen Gutachten nicht zu erwarten. Die Behauptungen wonach der Windpark nicht effizient sei und Wanderwege sowie den Tourismus beeinträchtige, seien für die gerichtliche Entscheidung unerheblich.

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