Führerscheinentzug – was nun?

Um nicht nur ein Fahrverbot, sondern sogar einen Führerscheinentzug angedroht zu bekommen, muss schon einiges passieren. Insbesondere Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen, aber auch durch überhöhte Geschwindigkeit oder Drängeln sind klassische Beispiele für einen Führerscheinentzug. Anders als beim Fahrverbot wird der Führerschein nicht einfach für einen bis drei Monate bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben, sondern gänzlich entzogen. Erst, wenn man eine erneute Fahrprüfung bestanden hat, darf der Führerschein wieder ausgeteilt werden. Das ist allerdings leichter gesagt als getan, denn oft geht ein Führerscheinentzug auch noch mit einer Sperrfrist und der Auflage zur medizinisch-psychologischen Untersuchung einher. Was also tun?

Führerscheinentzug verzögern oder abwenden

Solange der Führerscheinentzug noch nicht rechtskräftig ist, sollten Sie unbedingt mit Hilfe eines Fachanwalts Widerspruch einlegen. Gerne nehmen wir hierfür Kontakt mit unserem Partner-Anwalt auf. Wenn die eigene Existenz und der Job vom Führerschein abhängig sind, gibt es vor Gericht eventuell die Möglichkeit, den Führerscheinentzug in ein Fahrverbot umzuwandeln oder zumindest die Sperrfristen zu verringern. Diese können nämlich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen.

Eine Möglichkeit zum Aufatmen gibt es dennoch: Anders als beim Fahrverbot ist der Führerscheinentzug immer nur klassenweise. Wem der Führerschein für das Auto entzogen wurde, der kann – sofern die entsprechende Fahrprüfung abgelegt wurde – also noch mit Motorrad, Mofa, LKW und anderen Fahrzeugen weiter unterwegs sein.

Ist das Urteil rechtskräftig und die Fahrerlaubnis wurde entzogen, sollte man sich so schnell wie möglich daran machen, alle Auflagen für die neue Fahrprüfung zu erfüllen. Aufbauseminare beispielsweise sind oft schon Wochen im Voraus ausgebucht, so dass man sich hier möglichst schnell um einen Seminarplatz bemühen sollte. Ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung fällig, gilt ebenfalls sofortiges Handeln: Drogennachweise müssen beispielsweise für ein Jahr negativ ausfallen, ehe die Untersuchung gemacht werden kann. Kümmern Sie sich also rechtzeitig um die notwendigen Untersuchungen.

Führerscheinentzug wegen Alkohol

Es gibt kaum etwas Einfacheres als einen Führerscheinentzug wegen Alkohol. Das liegt nicht nur daran, dass Alkohol uns vielerorts zur Verfügung steht, sondern hat seine Ursache auch darin, dass man oft gar nicht genau merkt, ob man noch Auto fahren kann oder nicht. Gerade wer häufiger Alkohol trinkt, fühlt sich auch bei einem höheren Promillewert noch nicht zwangsläufig betrunken. Gerät man jetzt in eine Verkehrskontrolle, fällt wegen einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung auf oder baut sogar einen Unfall, ist der Führerschein in Gefahr.

Wann droht der Führerscheinentzug wegen Alkohol?

Die gute Nachricht vorweg: Bei den meisten Vergehen droht „nur“ ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot, nach dem man sich einfach den Führerschein wieder bei der Fahrerlaubnisbehörde abholt. Ein Führerscheinentzug, nach dem man den Führerschein erst neu beantragen muss, droht nur in schweren Fällen. Dazu gehören Unfälle unter Alkoholeinfluss sowie ein Blutalkoholspiegel von mindestens 1,1 Promille. Aber auch, wenn Anzeichen für eine „alkoholbedingte Fahrunsicherheit“ vorliegen, ist der Führerschein in Gefahr. Dazu kann auch eine Alkoholabhängigkeit gehören, unabhängig davon, ob man unter Alkoholeinfluss überhaupt gefahren ist.

Was tun, wenn der Führerscheinentzug wegen Alkohol droht?

Der erste Weg sollte zum Anwalt führen, denn mit dem Führerscheinentzug gehen oft auch noch Geld- und Freiheitsstrafen einher. Sie suchen noch einen Rechtsvertreter? Gerne stellen wir Sie unserem erfahrenen Partneranwalt vor. Ein Führerscheinentzug findet immer vor Gericht statt, wo Sie unter Umständen auch die Möglichkeit haben, den Entzug der Fahrerlaubnis in ein Fahrverbot umzuwandeln oder zumindest die Sperrfrist zu senken. Diese kann nämlich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen. Wegen Alkohol am Steuer werden Sie außerdem mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen müssen.

Die MPU zu bestehen ist eine der Grundvoraussetzungen, um nach Ablauf der Sperrfrist den Führerschein neu beantragen zu können. Sie sollten deshalb möglichst früh um einen Beratungstermin kümmern und sich über die Auflagen informieren, die mit der Untersuchung zusammen hängen. Im Zusammenhang mit einem Führerscheinentzug wegen Alkoholeinfluss ist das meist ein Abstinenznachweis. Diesen nehmen Sie durch Blutproben beim Hausarzt vor, der Ihnen anschließend einen Nachweis ausstellt. Oft muss der Abstinenznachweis über mehrere Monate geführt werden. Erst wenn alle Unterlagen vollständig sind, macht es Sinn, sich der medizinisch-psychologischen Untersuchung zu unterziehen.

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