Fehlender Bebauungsplan in Mahlberg
Zwei Städte ringen um eine Lösung in Sachen "DYN A 5"

Das Pelletswerk sorgt für Probleme. | Foto: mam
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Mahlberg (mam). Der Information und Diskussion soll die gemeinsame Sitzung der Gemeinderatsgremien von Ettenheim und Mahlberg dienen, erklärte Bürgermeister Dietmar Benz im Mahlberger Rathaus als Hausherr. Thema war das gemeinsame interkommunale Zweckverbandsgebiet „DYN A 5“, speziell ein noch immer ausstehender Bebauungsplan. Bislang existiert nämlich nur einer für das größere westliche Areal, für das kleinere östliche allerdings nicht.
Als erster Einleitungsschritt für den Bebauungsplan wurde jetzt ein neues Lärmgutachten vorgestellt. Dietmar Benz sagte: "Heute werden noch keine Beschlüsse gefasst." Seit mehreren Jahren herrscht Dauerstreit zwischen den beiden Kommunen. Ursache der Unstimmigkeiten: Nach vorangegangener gemeinsamer anteiliger Erschließung wurde 2006 mit dem damaligen Holzpellethersteller „German Pellets“ eine erste Firma zwar noch einvernehmlich angesiedelt. Doch schon kurz darauf beschwerte sich eine eigens gegründete „Bürgerinitiative Gewerbepark Ettenheim Mahlberg“ über enormen Lärm, Staub und Gestank und wehrt sich bis heute dagegen. Auch der Mahlberger Gemeinderat hatte sich später zunehmend kritisch darüber geäußert und Nachbesserungen angemahnt. Die damalige Baugenehmigung für „German Pellets“ war fehlerhaft. Das benachbarte Orschweierer Wohngebiet war als Mischgebiet eingestuft worden, das führte dann zu höheren Lärmrichtwerten als bei einen Wohngebiet. Die falsch erteilte Betriebsgenehmigung ist mittlerweile unanfechtbar, erklärte Verwaltungsrechts-Fachanwalt Hansjörg Wurster, der den "DYN A 5"-Zweckverband berät. Deshalb genießt die Nachfolgefirma „JRS Rettenmaier“, die den Betrieb übernahm, Bestandsschutz.
Wenn es um Lärmschutz geht, ist die Lage angespannt: Guido Kohnen gab sich als Lärmschutzexperte große Mühe, sein umfangreiches Fachgutachten als erste Grundlage für den anstehenden Bebauungsplan ausführlich zu erläutern. Er musste allerdings ebenfalls einräumen, dass mit der Ansiedlung des Pelletwerks eigentlich schon das komplette Lärmschutzkontingent für "DYN A 5" nahezu ausgeschöpft sei. Doch das sei für weitere Gewerbeansiedlungen in den Griff zu bekommen. Sein Büro hatte errechnet, dass mit Richtungsvektoren und Übertragung von Lärmkontingenten leiser Betriebe auf etwas lautere Spielraum geschaffen werden könne. Kohnen ist für die Geräuschkontingentierung einzelner Grundstücke. Das bedeutet: Künftige Betriebslautstärken werden statt durch mühsame Messungen weiterhin nur rechnerisch ermittelt. Außerdem sollen Lärmemissionskontingente übertragen werden dürfen. Mahlberg soll darauf verzichten, im benachbarten Orschweierer Stadtteil-Gewerbegebiet künftig Betriebsleiterwohnungen zuzulassen, um dann die Schallobergrenze für das gesamte "DYN A 5"-Gelände etwas höher ansetzen zu können. Dagegen verwahrte sich Bürgermeister Benz sofort. Befürchtet wird, dass mit der geplanten Umverteilung von Lärmkontingenten noch mehr Lärm als bis jetzt schon entsteht. Jetzt laufen Beratungen über die Zukunft des "DYN A 5" in den beiden Gemeinderatsgremien getrennt weiter.

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