Die Erschließung neuer Baugebiete ist immer ein Thema
Aktuell ist die Nachfrage in Meißenheim größer als das vorhandene Angebot

Das Baugebiet Hellersgrund in Meißenheim | Foto:  Thomas Schulz
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Meißenheim (st/ds). Nicht nur heute, sondern auch schon vor 20 Jahren war die Erschließung neuer Baugebiete ein großes Thema in Meißenheim. Denn in der Gemeinde lässt es sich gut wohnen, bietet sie doch so manche Vorteile. So sind die beiden Orte Meißenheim und Kürzell eingebettet in eine sehr schöne Landschaft. Zu Fuß oder mit dem Rad kann man die Rheinauen erkunden. "Wir haben in der Gemeinde Meißenheim ein umfangreiches Vereinsleben und eine gute Dorfgemeinschaft. Der Zusammenhalt der Menschen ist sehr ausgeprägt", berichtet Hauptamtsleiter Hartmut Schröder. Die Gemeinde bietet auch eine intakte Infrastruktur. So können im Wohnort zum Beispiel die wichtigsten Erledigungen gemacht werden: Arzt, Zahnarzt, Physiotherapie, Apotheke, Bäckerei, Metzgerei sind vor Ort. Kinder und Jugendliche können Kindergärten, die Grundschule, die kommunale Jugendbetreuung mit Hausaufgaben-, Nachmittags- und Ferienbetreuung nutzen. Wer in die nächstgelegenen Städte möchte, kann diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Auto in angemessener Zeit erreichen.

Die Gemeinde hat im Ort Meißenheim im Jahr 1991 das Baugebiet Hellersgrund B ausgewiesen und die Abschnitte 1 und 2 erschlossen. Im Jahr 2013 erfolgte die Erschließung des Abschnitts 3 im Baugebiet Hellersgrund Teil B. Die Kosten für die Erschließung, also für Straße, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, aber ohne Wert der Grundstücke, lagen bei rund einer Million Euro. Es wurden insgesamt 10.731 Quadratmeter Bauland auf insgesamt 16 Bauplätzen zur Verfügung gestellt. "Aufgrund der guten Nachfrage nach Bauland wurde 2016 das Baugebiet Hellersgrund C ausgewiesen und erschlossen. Mit der Ausweisung von Wohnbauflächen im nordwestlichen Bereich von Meißenheim wurde eine Abrundung des nordwestlichen Ortsrandes von Meißenheim geschaffen", so Schröder. Nach einer Bauzeit von sieben Monaten konnte das erschlossene Baugebiet an die neuen Grundstücksbesitzer übergeben werden. Im neuen Baugebiet Hellersgrund Teil C stehen 41 Bauplätze zur Verfügung. Die Kosten der Erschließungsmaßnahmen lagen bei ebenfalls einer Million Euro. "Hier wurde zunächst nur die Baustraße hergestellt. Die endgültige Herstellung der Fahrbahn und der Grünflächen erfolgt, sobald ein Großteil der Grundstücke bebaut sein wird", erläutert Hauptamtsleiter Schröder.

1997 wurde im Ort Kürzell das Baugebiet Kleinfeldele mit 24 Bauplätzen erschlossen. Seit 1974 mit Genehmigung des Bebauungsplanes "Luckenloch" wurden in Kürzell keine neuen Baugebiete mehr ausgewiesen. Das Gebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Kürzell und umfasst rund zwei Hektar. Es wurden etwa 14.000 Quadratmeter Wohnbauflächen erschlossen. Im Jahr 2008 konnte die Gemeinde in Kürzell das Baugebiet Kleinfeldele 2 mit einem Erschließungsträger erschließen. Im Bauabschnitt 1 konnten 12.600 Quadratmeter Bauland und Verkehrsfläche auf 22 Bauplätzen erschlossen und veräußert werden. Für die Erschließung inklusive Grunderwerb mussten insgesamt rund 1,5 Millionen Euro aufgewendet werden. In Kürzell sind derzeit alle verfügbaren Wohnbauflächen vergeben. Innerorts könnten noch Baulücken geschlossen werden. In Meißenheim stehen im Baugebiet Hellersgrund C noch Bauflächen zur Verfügung. Der Gemeinderat hat die Veräußerung kontingentiert, das heißt, für die Jahre 2018 und 2019 steht eine bestimmte Zahl an Bauflächen zur Veräußerung bereit.

In diesem Jahr wurden in der Gesamtgemeinde keine neuen Baugebiete erschlossen. Derzeit ist die Nachfrage größer als das Angebot. Die Gemeinde versucht, dem gerecht zu werden, indem geprüft wird, in welchen Bereichen weitere Flächen erschlossen werden könnten. Zunächst müssen dann aber die planerischen Voraussetzungen für die Ausweisung weiterer Bauflächen geschaffen werden. Entsprechend dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan kann die Gemeinde in Meißenheim im Oberdorfgassenfeld Wohnbauflächen ausweisen. "Darüber hinaus wurde mit dem Paragraf 13 b Baugesetzbuch die Möglichkeit geschaffen, im Anschluss an bebaute Flächen Wohnbaugebiete im ,beschleunigten Verfahren' auszuweisen. Derzeit wird geprüft, in welchen Bereichen von Meißenheim und Kürzell dies möglich wäre", so Schröder.

Die Gemeinde Meißenheim strebt ein organisches Wachstum an, das dem natürlichen Zuwachs ihrer Bevölkerung entspricht. Darunter wird ein ausgewogenes Verhältnis aus dem Zuwachs an Geburten und dem Wanderungsgewinn verstanden. Die Entwicklung orientiert sich daher an einer maßvollen und restriktiven Siedlungspolitik. Um dies sicherzustellen, hat der Gemeinderat zur Regelung der Zuteilung von Bauflächen entsprechende Richtlinien festgelegt. Die Bauplätze können an einheimische und auswärtige Interessenten vergeben werden. Bei der Vergabe der Bauplätze werden zum Beispiel Interessenten mit Kindern vorrangig berücksichtigt.

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