Bund und Land beteiligen sich an den Kosten
Weiterbildung wird durchaus gefördert

Ortenau (an). Weiterbildung kostet Geld. Nicht nur die Inhalte einer Weiterbildungsmaßnahme sollten daher bei der Auswahl bedacht werden, sondern auch die Kosten, da diese sehr unterschiedlich sein können. Und nicht nur für die Weiterbildungsmaßnahme selbst entstehen Kosten. Auch Lernmaterial, Anfahrt und gegebenenfalls Übernachtungen sollten in der Planung berücksichtigt werden.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bestimmte förderfähige Weiterbildungsveranstaltungen. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss an die Bildungsanbieter, die diesen in Form einer Verbilligung der Teilnahmegebühr an die Kursteilnehmer weitergeben. Kosten für berufliche Weiterbildung, wie beispielsweise Fahrtkosten, Prüfungsgebühren, Lehrgangskosten, Ausgaben für Arbeitsmittel können unter Umständen als Werbungskosten von der Lohnsteuer oder Einkommensteuer abgesetzt werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die lebenslange berufliche Weiterbildung unter anderem mit dem Prämiengutschein und dem Spargutschein. Einen Prämiengutschein kann erhalten, wer durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig ist und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro – als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro – verfügt. Mit einem Spargutschein können kostenintensivere und häufig länger laufende Weiterbildungsmaßnahmen finanziert werden, unabhängig vom Einkommen und den weiteren Förderbedingungen, die für den Prämiengutschein gelten. Voraussetzung für den Einsatz eines Spargutscheins ist ausschließlich das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz. Mithilfe des Spargutscheins kann aus dem Guthaben vorzeitig einen Betrag für eine Weiterbildung entnommen werden, ohne dass dadurch der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Mehr Infos und Beratungsstellen gibt es unter www.bildungspraemie.info.

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