Bürgermeister Christian Huber

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Lokales
Willstätts Bürgermeister ist dienstlich mit einem E-Auto unterwegs, das er auch privat nutzen kann. | Foto: Gemeinde Willstätt

Welche Kosten anfallen, ist klar geregelt
Wenn der OB den Dienstwagen privat nutzt

Ortenau (ds) In welchem Umfang darf ein Stadtoberhaupt seinen Dienstwagen privat nutzen und wann wird er dafür zur Kasse gebeten? In Lahr sorgte diese Fragestellung im Gemeinderat im Rahmen einer geplanten Neufassung jüngst für fast possenhafte Diskussionen – ausgelöst durch eine Stellungnahme von Lukas Oßwald (Linke Liste), der betonte, dass die Lahrer keine Steuern bezahlen sollten, damit der Oberbürgermeister, der in Ettenheim-Wallburg wohnt, kostenlos privat unterwegs sein könne....

  • Ortenau
  • 05.01.23
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