Gutachterausschuss Achern
Immobilienmarktbericht erstmals veröffentlicht
Achern (st). In Baden-Württemberg sind die Gutachterausschüsse auf Stadt- beziehungsweise Gemeindeebene angesiedelt. Die Grundlagen des Gutachterausschusswesens sind im Wesentlichen im Baugesetzbuch § 192 – 199 und in den Gutachterausschussverordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Seit Januar 2020 werden die Aufgaben der Stadt Achern, der Stadt Rheinau sowie der Gemeinden Kappelrodeck, Lauf, Sasbach, Sasbachwalden und Seebach im Bereich Gutachterausschuss im Rahmen der interkommunalen...