Willstätt sieht sich in Vorsorgepflicht
Vergnügungssteuer wird erhöht

Rund 440.000 Euro an Vergnügungssteuer nimmt die Gemeinde Willstätt derzeit jährlich ein. | Foto: fe
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Willstätt (fe). Die Vergnügungssteuer wird mit Wirkung zum 1. Januar 2018 von derzeit 22 Prozent auf 26 Prozent der Nettokasse erhöht. Dies beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag dieser Woche einstimmig. Die Vergnügungssteuer wurde am 16. Juni 2015 in Willstätt mit 22 Prozent der Nettokasse eingeführt. Im Haushalt 2018 sind Steuereinnahmen in Höhe von 500.000 Euro eingeplant.

Derzeit sind 55 Automaten mit Gewinnmöglichkeit im Gemeindegebiet aufgestellt. Der größte Anteil mit 36 Automaten in vier Spielhallen, der Rest in sieben Gaststätten. Die Erhöhung, so die Gemeindeverwaltung, empfiehlt sich nicht nur aus fiskalischen Gesichtspunkten. Die Gemeinde hat auch ein Auge auf das Gemeinwohl zu werfen. Hierunter zählt somit auch das Ziel, die potentielle Spielsucht im Gemeindegebiet einzudämmen. Da die Anzahl an Automaten und Aufstellern seit der Einführung der Vergnügungssteuer im Juli 2015 keinen Rückgang auswies, kann unter dem Aspekt der Vorsorge für den Bürger, so die Verwaltung, eine Steuererhöhung durchaus gerechtfertigt sein.

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