Baurechtsarchiv der Stadt Achern hat wachsende Bedeutung
In fünf Jahren hat sich Zahl der Auskünfte verfünffacht

In diesem Archiv werden sämtliche baurechtlich relevante Vorgänge, überwiegend in Form von Bauakten zu Bauten in der Kernstadt und den Stadteilen, zentral verwahrt.  | Foto: Stadt Achern
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Achern (st). Von der Öffentlichkeit und somit von außen kaum wahrnehmbar, existiert im Herzen der Stadt Achern unter dem Rathausplatz in einem brandschutztechnisch abgeschotteten Raum mit dem Archiv des Fachgebietes Baurecht als örtlicher Baurechtsbehörde eine weitgehend unscheinbare Einrichtung der Stadt Achern, der in den letzten Jahren jedoch eine erheblich wachsende Bedeutung zugekommen ist.

In diesem Archiv werden sämtliche baurechtlich relevante Vorgänge, überwiegend in Form von Bauakten zu Bauten in der Kernstadt und den Stadteilen, zentral verwahrt. Hierunter befinden sich auch diejenigen Bauakten, die im Zuge der Gemeinde- und Kreisreform zu Beginn der 1970er Jahren von der bisherigen Baurechtszuständigkeit des Landkreises Bühl letztlich auf die Große Kreisstadt Achern übergegangen sind. Aneinander gereiht ergeben die vorhandenen Aktenbestände und das Schriftgut derzeit eine Länge von rund einem halben Kilometer.

Mit der gesetzlichen Wiedereinführung einer umfänglicheren Vorlagepflicht bei den für jedes Bauwerk notwendigen bautechnischen Nachweise (Stichwort: Baustatik) im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens erhöht sich zwischenzeitlich auch wieder der Umfang einer jeden Bauakte und somit auch der Platzbedarf für das Archiv. Im kommenden Jahr wird daher auch eine Erweiterung des bestehenden Lagersystems in den bestehenden Raumkapazitäten unumgänglich. Entsprechende Mittel sind im Entwurf des zur Einbringung vorgesehenen Doppelhaushalts hierfür eingeplant.

Da es erforderlich ist, dass Bauakten und die darin enthaltenen Unterlagen über die Lebensdauer eines Bauwerks unabhängig von einer bestimmten Speichertechnik vorgehalten werden sollen, scheidet aktuell eine ausschließliche elektronische Archivierung aus. Die Archivverwaltung selbst ist jedoch bereits seit Mitte der 1990er Jahre vollständig auf eine elektronische Verarbeitung umgestellt und seither auch fester und integrierter Bestandteil der bei der Baurechtsbehörde zum Einsatz kommenden Fachsoftware. Notwendige Änderungen an den Beständen und auch die erforderliche Suche nach Aktenbeständen können sowohl grundstücks- als auch namens- oder straßenbezogen zentral vom Fachgebiet Baurecht im Rathaus Illenau erfolgen.

Waren es früher neben dem heute noch geltenden Hauptzweck als unverzichtbares "Gedächtnis" der Baurechtsbehörde eher Architekten oder Bauherren, die für An- oder Umbauten an Bestandsgebäuden Auskünfte aus den Bestandsakten oder den bautechnischen Nachweisen benötigten, so ist den letzten Jahren insbesondere wegen der feststellbaren Zunahme von Aktivitäten am Immobilienmarkt und im Bausektor sowie gerade auch aufgrund von Änderungen bei der Immobilienfinanzierung und Kreditvergabe durch Banken beziehungsweise deren Besicherungsrichtlinien eine signifikante Zunahme von Auskünften mit entsprechenden Abschriften aus diesen Aktenbeständen für diese Zwecke feststellbar. In den vergangenen fünf Jahren hat sich das jährliche Auskunftsaufkommen geradezu verfünffacht, zuletzt auf 150 Einsichtnahmen und zu bearbeitenden Anträgen im Jahr. Tendenz steigend. Erkennbar ist zudem, dass zuletzt auch vermehrt für Bestandsgebäude, die zum Teil noch kreditfinanziert sind, im Nachhinein nunmehr Pläne, Flächenberechnungen und Abschriften der seinerzeit erteilten Baugenehmigungen von den kreditgebenden Banken angefragt werden, da diese Objekte als Sicherheit dienen. Die Auskünfte aus dem Baurechtsarchiv und gerade die Anfertigung der nach Einsichtnahme erbetenen Abschriften stellen beim Fachgebiet Baurecht zwischenzeitlich ein fester und auch personalintensiver Bestandteil des Dienstleistungsangebotes dar. In diesem Zusammenhang muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass es trotz der Bereitstellung dieses Dienstleistungsangebotes nach wie vor geboten ist, dass der Bauherr oder Eigentümer die bei Genehmigung mit Genehmigungsvermerk überlassene Ausfertigung der Bauunterlagen selbst gut aufbewahren und bei einer Veräußerung an den Rechtsnachfolger weitergeben sollten, da ausschließlich ihn oder den Rechtsnachfolger und nicht der Baurechtsbehörde im Bedarfsfalle die Nachweispflicht trifft, dass sein Bauwerk baurechtlich genehmigt ist.

In diesem Archiv werden sämtliche baurechtlich relevante Vorgänge, überwiegend in Form von Bauakten zu Bauten in der Kernstadt und den Stadteilen, zentral verwahrt.  | Foto: Stadt Achern
Im Baurechtsarchiv, hier Anna Getz vom Fachgebiet Baurecht, lagern zahlreiche Akten. | Foto: Stadt Achern

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