Stadt Ettenheim unterstützt Eigentümer
Aktivierung von bezahlbarem Wohnraum

Wohnen in Ettenheim | Foto: Stadt Ettenheim/I. Rothe

Ettenheim(st) Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist eine große Herausforderung. Auch in Ettenheim sind bezahlbare Wohnungen knapp. Neben der vielfältigen Unterstützung von Innenentwicklungsprojekten und der Entwicklung neuer Baugebiete über das Ettenheimer Baulandentwicklungsmodell arbeitet die Stadtverwaltung durch aktive Ansprache der Eigentümer an der Aktivierung von Baulücken und leerstehenden Gebäuden.

Kommunales Förderprogramm

Zusätzlich hat der Gemeinderat im vergangenen Jahr ein kommunales Förderprogramm beschlossen, welches zur Bekämpfung des Wohnraummangels beitragen soll und somit möglichst viele vorhandene Potentiale aktiviert und zusätzlicher bezahlbarer Wohnraum durch effiziente Flächennutzung geschaffen wird.

„Bezahlbarer Wohnraum ist das Fundament einer lebendigen und gerechten Gemeinschaft. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe sicherzustellen, dass jeder die Möglichkeit erhält, eine Wohnung zu finden, die seinem Budget und seinen Bedürfnissen entspricht“, erklärt Bürgermeister Bruno Metz.

Das Förderprogramm besteht aus zwei Bausteinen: zum einen aus einem Beratungszuschuss in Höhe von 400 Euro, den alle natürliche Personen erhalten, wenn sie sich über die Möglichkeiten zur Schaffung einer zusätzlichen Wohnung in ihrem Gebäude in Ettenheim und seinen Ortsteilen beraten lassen. Voraussetzung dabei ist, dass die zusätzliche Wohneinheit durch Teilung und Umbau einer Wohnung oder durch Änderung bisher anders genutzter Räume, wie durch Ausbau des Dachgeschosses geschaffen werden können. Der Zuschuss wird nur einmalig je Gebäude gewährt. Nicht gefördert wird die Beratung, wenn eine zusätzliche Wohnung offensichtlich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht auf dem Grundstück realisierbar ist.

Ferner ist keine Förderung möglich, wenn für das Gebäude bereits ein Baugenehmigungsverfahren läuft oder das Gebäude noch nicht fertiggestellt ist.

Die Beratung hat durch einen Architekten, der Mitglied in der Architektenkammer ist, zu erfolgen und muss durch das vom Land bereitgestellte Beratungsprotokoll nachgewiesen werden. Der Antrag ist nur innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Beratung möglich.

Außerdem gibt es einen Wiedervermietungszuschuss, ihn Höhe von zwei Nettomonatskaltmieten, maximal 2.000 Euro. Natürliche Personen erhalten den Zuschuss, wenn sie eine in ihrem Eigentum befindliche, leerstehende Wohnung in Ettenheim und seinen Ortsteilen wieder vermieten. Die Wohnung muss bis zum Zeitpunkt der Wiedervermietung mindestens sechs Monate leer gestanden haben und ein neues unbefristetes oder mindestens auf ein Jahr befristetes Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht. Die Förderung ist ausgeschlossen bei gebundenen Wohnraum mit einer Belegungspflicht und bei Unterteilung des Wohnraums in mehrere selbstständige Einheiten.

Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses zu stellen. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise über die Dauer des Leerstandes und das neue Mietverhältnis beizufügen.

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