Kein Baustopp für den Windpark Nillkopf
Beschwerden gegen Genehmigung zurückgewiesen

In Bezug auf den Windpark Nullkopf ist eine weitere Entscheidung gefallen. | Foto: bos
  • In Bezug auf den Windpark Nullkopf ist eine weitere Entscheidung gefallen.
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Fischerbach (st). Für den Windpark Nillkopf wird es keinen Baustopp geben, das geht aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hervor. "Dieser hat mit Beschlüssen vom 19. Juni drei Beschwerden gegen die Genehmigung des Windparks auf dem Nillkopf im Kinzigtal zurückgewiesen. Damit bestätigt er die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg vom Januar dieses Jahres und die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau und Betrieb von zwei Windkraftanlagen, die das Landratsamt Ortenaukreis Ende 2016 erteilt hat", heißt es dazu in einer Mitteilung des Landratsamtes.

„Mit diesen Beschlüssen sehen wir uns im konkreten Verfahren, aber auch in unserer generellen Genehmigungspraxis, Anträge für Windkraftanlagen sowohl in fachlicher als auch rechtlicher Hinsicht sehr sorgfältig und intensiv zu prüfen, bestätigt“, so Dr. Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter und zuständiger Dezernent im Landratsamt Ortenaukreis. Zudem erklärt er, dass man bei der Entscheidung für den Standort am Nillkopf sämtliche Belange von Natur und Artenschutz, Schutz der Trinkwasserquellen vor Verunreinigung und auch das Recht der Bürger auf Schutz vor Lärm in Einklang gebracht und in der Genehmigung rechtlich abgesichert habe. Weiter heißt es, dass beide Anlagen auf dem Nillkopf 2016 vom Landratsamt Ortenaukreis genehmigt worden seien. Der Bau der Windenergieanlagen sei bereits weit fortgeschritten. Da das Landratsamt die Genehmigungen für sofort vollziehbar erklärt habe, durfte der Bauherr trotz der anhängigen Eilrechtsverfahren bereits von ihr Gebrauch machen.

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sei das gerichtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen. In der Hauptsache seien noch vier weitere Klagen mit nahezu gleichem Inhalt gegen die Genehmigung anhängig.

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