Stadt Hornberg informiert
Förderanträge für fünf Projekte genehmigt
- Bürgermeister Marc Winzer bedankt sich für die genehmigten Förderanträge.
- Foto: Stadt Hornberg
- hochgeladen von Lea Wölfle
Hornberg (st) Auch im letzten Jahr als ELR-Schwerpunktgemeinde seien wieder alle Förderanträge der fünf Projekte genehmigt worden, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Hornberg.
ELR-Schwerpunktgemeinde
Die Stadt Hornberg freue sich sehr darüber und bedanke sich ausdrücklich bei der Förderstelle sowie bei den zuständigen Mitgliedern der Entscheidungsgremien. Ohne Förderprogramme von Bund und Land sei es heute nicht mehr möglich, Projekte in diesem Umfang zu stemmen. Hornberg ist seit 2020 ELR-Schwerpunktgemeinde. Dadurch werde die Kommune bei der Programmentscheidung vorrangig behandelt und erhalte für kommunale Projekte einen höheren Fördersatz. Das 'Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum' ermögliche es nicht nur den Kommunen, sondern ebenso Privatpersonen, Gebäude zu modernisieren beziehungsweise umzugestalten, um zukunftsfähig und attraktiv zu bleiben. Mit einem Fördervolumen von 240.910 Euro werden in Hornberg sowie im Ortsteil Reichenbach insgesamt fünf Maßnahmen, davon vier private und eine gewerbliche, gefördert. Neben umfangreichen Sanierungsmaßnahmen gehe es hierbei auch um Schaffung von neuem Wohnraum beziehungsweise einer Gemeinschaftseinrichtung.
Weitere Anträge möglich
Dies waren die letzten Projekte, bei denen Hornberg als Schwerpunktgemeinde über einen Zeitraum von fünf Jahren von einem fest zugesagten Förderrahmen des Landes profitiert, dennoch können laufend wieder weitere Anträge gestellt werden. Die Förderwahrscheinlichkeit sei mit dem Auslaufen des Status "Schwerpunktgemeinde" deutlich geringer. Nähere Informationen zum ELR Programm gibt es auf der Homepage des Ministeriums. Zuständig bei der Stadtverwaltung ist Frau Nicole Benzing, Telefon 07833/ 79367. Die von der Stadt beauftragte Kommunalkonzept Sanierungsgesellschaft mbH, Matthias Weber, Telefon 0761/ 207100 berät Antragssteller und führt bei Bedarf auch Ortstermine vor der Antragstellung durch.




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