Neue EU-Regelung
Altkleider entsorgen: Wenn Spenden zu Müll werden

- Alte Textilien müssen recycelt werden.
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Ortenau (lw) Seit dem 1. Januar gilt in ganz Deutschland die sogenannte Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien: Kleidung, Bettwäsche und Schuhe dürfen nicht mehr einfach in die Restmülltonne geworfen werden, sondern müssen gesondert entsorgt werden – etwa über Altkleidercontainer oder Wertstoffhöfe. Ziel ist eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. In der Praxis sorgt das neue Gesetz jedoch für Unsicherheit.
Mehr Kleidung – mehr Müll
„Die ursprüngliche Idee des Gesetzgebers war sehr gut. Die mit der Umsetzung verbundene Aufklärung und Information der Öffentlichkeit weniger“, sagt Djahan Salar, Geschäftsführer der Neuen Arbeit Lahr. Das Resultat: Viele Bürger sind verunsichert und werfen zunehmend auch Textilien in die Container, die dort nichts zu suchen haben. Die Folgen dieser Unsicherheit sind spürbar. „Die Menge der gespendeten Altkleidung hat merklich zugenommen. Fast direkt proportional dazu unser Abfallaufkommen“, so Salar. Problematisch seien vor allem stark verschmutzte, kaputte oder nasse Kleidungsstücke. Diese müssten kostenpflichtig als Restmüll entsorgt werden. Auch das unbedachte Abstellen von Säcken neben Containern verschärfe das Problem: „Im Freien liegende Kleidung zieht bei einem Regenschauer sofort Feuchtigkeit. Selbst hochwertige Kleidung landet dann unbrauchbar in der Müllverbrennung“, erklärt Salar. Gleichzeitig bricht der internationale Altkleidermarkt zunehmend ein. „Textilien werden wie andere Rohstoffe weltweit gehandelt. Der Markt ist massiv unter Druck – wegen gestiegener Transportkosten, sinkender Nachfrage und wegbrechender Absatzmärkte“, so Salar. Ein weiteres Problem sei die zunehmende Dominanz von Fast Fashion – billige, kurzlebige Kleidung aus minderwertigen Mischgeweben. Diese lasse sich kaum recyceln oder wiederverwenden.
Zusätzliche Sammelstellen
Der Ortenaukreis reagiert mit zusätzlichen Sammelstellen: So können Bürger gut erhaltene Textilien auch auf Wertstoffhöfen abgeben. Doch hier gilt ebenfalls: „Stark beschädigte, verschmutzte oder kontaminierte Textilien sollten unbedingt über die Restmülltonne entsorgt werden“, heißt es vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis. Ansonsten leide die Verwertbarkeit ganzer Chargen. Außerdem wird allen Bürgern ein bewusster Umgang mit alten Textilien empfohlen. Tragfähige Kleidung in sehr gutem Zustand sollte bevorzugt an gemeinnützige Einrichtungen gespendet oder über Secondhand-Angebote weitergegeben werden.
Trotz aller Herausforderungen sieht der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis die neue Bestimmung durchaus als eine Chance und betont: „Das neue Gesetz markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. Aber nur durch ein Zusammenspiel aller Beteiligten und mit innovativen Recyclingverfahren kann das Ziel erreicht werden.
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