Sicherungsverwahrung wird verhandelt
Schwimmlehrer-Prozess erneut vor Landgericht

Baden-Baden (st). Die 10. Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden verhandelt am Montag, 7. Februar, ab 10 Uhr mit einem Fortsetzungstermin am 17. Februar erneut über die Sicherungsverwahrung eines Schwimmlehrers.

Der Angeklagte ist rechtskräftig durch ein Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 19. November 2018 unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Mädchen, darunter auch Fälle in Taten in Achern, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die Revision des Angeklagten gegen die Haftstrafe hatte der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 24. Oktober verworfen.

Lediglich die im Anschluss an die Haftstrafe angeordnete Sicherungsverwahrung durch das Urteil des Landgerichts Baden-Baden hat der Bundesgerichtshof aufgehoben und im Umfang der Aufhebung die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die Sicherungsverwahrung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Baden-Baden zurückverwiesen.

Zum Termin am 7. Februar ist ein psychiatrischer Sachverständiger geladen.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.